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Nachberechnung Pfändung ins Vorvorjahr

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letzte Antwort am 03.04.2023 18:30:21 von Hamburger1982
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Hamburger1982
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Hallo,

wir haben einen MA, der seit 2021/05 eine Pfändung zu bedienen hat. Nun kam heraus, dass er seit 2020 einen Fahrtkostenzuschuss (Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) erhält, der aber bisher nicht über die Lohnabrechnung abgerechnet wurde. Nun müsste für 2021 ein Pfändungsbetrag in Höhe von ca. € 400,00 an den Gläubiger bezahlt werden, weil sich durch den Fahrtkostenzuschuss sein Nettogehalt erhöht. 

Kann ich bei Lohn und Gehalt diesen Einmalbetrag irgendwo eintragen, damit er in die Ergebnisübersicht der Pfändung mit einfließt? 

Wenn ich den Betrag nur an den Gläubiger überweise, stimmt ja am Ende die Pfändungssumme nicht mehr.

Hat da jemand eine Idee? 

Danke für eure Hilfe. 

Hamburger1982
Einsteiger
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Ich habe nun eine neue Historie der Pfändung angelegt und den eigentlichen Restbetrag um die € 400,00 korrigiert. 

Die € 400,00 werden dann dem MA abgezogen und an den Gläubiger direkt überwiesen.

So müsste es doch klappen, dass der Pfändungsbetrag um die € 400,00 gekürzt wird, oder? 

 

 

 

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Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können den bestehenden Pfändungsbeschluss alternativ beenden und einen neuen Pfändungsbeschluss mit dem veränderten Betrag anlegen.

 

Ein spezielles Feld gibt es in Lohn und Gehalt für diesen Einmalbetrag leider nicht.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hamburger1982
Einsteiger
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Dankeschön 

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letzte Antwort am 03.04.2023 18:30:21 von Hamburger1982
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