Hallo zusammen,
ich habe im Mai 2018 ein Lohnmandat von einem anderen Steuerberater übernommen. Dieser rechnete den Lohn nicht über DATEV ab.
Jetzt (heute; 13.10.2020) erhalte ich einen gerichtlichen Vergleich, wonach ich einem Arbeitnehmer für den Zeitraum Januar - März 2017 Gehalt nachzahlen soll.
Nach meinem Verständnis ist das alles voll SV-&LSt-pflichtig. Gibt es eine Möglichkeit das ordentlich über das System abzurechnen? Kann ich den Mitarbeiter in 2020 mit Ein- und Austritt in 2017 neu anlegen?
Für zündende Ideen/Hinweise bin ich echt dankbar
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die Lohnsteuer werden Sie über Lohn und Gehalt abrechnen können, haben aber das Problem das die Lohnsteuerbescheinigung falsch sein wird, da die SV-Beiträge nicht ausgewiesen sind.
Sie haben nämlich keine Möglichkeit den Mitarbeiter mit den SV-Werten aus 2017 in Lohn und Gehalt abzurechnen. Auch die Änderung der DEÜV-Meldung ist nicht möglich.
Sie werden aus meiner Sicht um eine manuelle Abrechnung nicht rum kommen.
Viele Grüße
T. Reich
Ich hatte es befürchtet.
Vielen lieben Dank