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Nachberechnung Lohn Vorvorjahr nach Berater/Systemwechsel

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letzte Antwort am 14.10.2020 09:37:46 von BrittaBellmont
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BrittaBellmont
Beginner
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Hallo zusammen,

 

ich habe im Mai 2018 ein Lohnmandat von einem anderen Steuerberater übernommen. Dieser rechnete den Lohn nicht über DATEV ab.

 

Jetzt (heute; 13.10.2020) erhalte ich einen gerichtlichen Vergleich, wonach ich einem Arbeitnehmer für den Zeitraum Januar - März 2017 Gehalt nachzahlen soll.

 

Nach meinem Verständnis ist das alles voll SV-&LSt-pflichtig. Gibt es eine Möglichkeit das ordentlich über das System abzurechnen? Kann ich den Mitarbeiter in 2020 mit Ein- und Austritt in 2017 neu anlegen?

 

Für zündende Ideen/Hinweise bin ich echt dankbar

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
559 Mal angesehen

Hallo,

 

die Lohnsteuer werden Sie über Lohn und Gehalt abrechnen können, haben aber das Problem das die Lohnsteuerbescheinigung falsch sein wird, da die SV-Beiträge nicht ausgewiesen sind.

 

Sie haben nämlich keine Möglichkeit den Mitarbeiter mit den SV-Werten aus 2017 in Lohn und Gehalt abzurechnen. Auch die Änderung der DEÜV-Meldung ist nicht möglich.

 

Sie werden aus meiner Sicht um eine manuelle Abrechnung nicht rum kommen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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BrittaBellmont
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Ich hatte es befürchtet.

 

Vielen lieben Dank

 

 

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letzte Antwort am 14.10.2020 09:37:46 von BrittaBellmont
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