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Nachberechnung KUG - Netto in Februar Abrechnung ca. 500,00 Euro geringer als üblicherweise

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letzte Antwort am 24.02.2022 14:29:32 von M_Verver
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M_Verver
Beginner
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Guten Morgen Zusammen,

 

 

ich habe folgendes Problem bei den Probeabrechnungen für Februar 2022 für Nachberechnungen KUG. 

 

Wir stocken auf 100% auf, so dass das Netto jedes Mitarbeiters dasselbe wie sonst sein müsste. 

 

In der Februar Abrechnung jedoch habe ich bei vielen Mitarbeitern bis zu 600 Euro weniger als Netto, obwohl ich alles wie sonst auch abgerechnet habe. 

Selbst unser Steuerberater weiß da keinen Rat. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

 

Zur Veranschaulichung sende ich Ihnen mal ab November die dazugehörigen Abrechnungen in der Hoffnung, dass Sie mir hier weiterhelfen können, was mein Fehler ist. 

 

Wie soll ich jetzt dem MA erklären, dass er trotz Aufstockung nun um die 500,00 bis 600,00 Euro weniger Netto erhält. 

 

Ich sehe gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht und hoffe Sie können mir hier weiterhelfen. 

 

November 2021

M_Verver_0-1645181078445.png

 

 

Dezember 2021 mit NB November 2021 KUG ( wir berechnen nach Stundenzettel und berechnen immer die Stundenzettel des Vormonats nach ). 

M_Verver_1-1645181078405.png

 

 

M_Verver_2-1645181078429.png

 

 

Januar 2022 mit NB Dezember 2021 KUG

M_Verver_3-1645181077562.png

 

 

M_Verver_4-1645181078435.png

 

 

 

Probeabrechnung Februar 2022 mit NB Januar 2022

 

M_Verver_5-1645181078376.png

 

 

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Auswertung 102 für Januar 2022

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
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Hallo,


rechnen Sie mit LODAS oder Lohn und Gehalt ab?


Wenn die Nachberechnung in das Vorjahr im Zuflussrinzip abgerechnet wurde, findet die steuerliche Betrachtung im aktuellen Jahr statt. Dies kann zu Differenzen in der Abrechnung führen.

 
Bitte beachten Sie, dass Nachberechnungen in das Vorjahr mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig sind. 


In Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Finanzamt, kann das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abgerechnet werden.

 
Die Umschlüsselung in LODAS kann unter Mandantendaten I Steuer I Allgemeine Daten, Registerkarte Lohnsteuer-Anmeldung unter Nachberechnung Vorjahr erfolgen. 


Wenn in der Liste Anmeldezeitraum der Eintrag monatlich, Anmeldezeitraum: Folgemonat gewählt ist, dann ist das Entstehungsprinzip nur noch mit dem Abrechnungsmonat Januar möglich.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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M_Verver
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für Ihre Antwort. In der Zwischenzeit habe ich das selbst auch herausgefunden. 

Bei einigen Mitarbeitern hat das sogar 700,00 Euro weniger netto ausgemacht. Ich konnte natürlich nicht mehr nach dem Entstehungsprinzip abrechnen. Dafür war es jetzt mit der Februar Abrechnung zu spät. 

Habe aber eine andere Lösung gefunden die Steuern zu korrigieren. 

Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort. 

 

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letzte Antwort am 24.02.2022 14:29:32 von M_Verver
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