Hallo,
möchte eine Nachberechnung bei einem damals freiwillig Versicherten mit einem Einmalbezug machen.
Steuerklasse weiß ich ja, entweder seine bisherige oder falls in einem Arbeitsverhältnis die 6.
Wie ist das aber mit der Sozialversicherung? Wenn er wo arbeitet, ist der sicherlich wieder als
freiwillig Versicherter tätig und falls er nicht arbeitet, als Familienangehöriger versichert.....
Was muss ich bei der Sozialversicherung eingeben?
Danke vorab
C.Kleiner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was bedeutet Nachberechnung? Zum Austrittsdatum? Welches Jahr?
AN ist zum 31.7.2022 ausgeschieden - Nachberechnung für Gewinnbeteilung aus 2022 jetzt im Juni 2023
SV-rechtlich sollte es keine Rolle spielen, ob freiwillig oder gesetzlich versichert. Da der AN bereits im letzten Jahr ausgeschieden ist und die Abrechnung nach der März-Abrechnung erfolgt, ist die Abrechnung im Auszahlungsmonat, also im Juni zu erstellen. Da er in 2023 nicht beschäftigt ist, ergeben sich keine SV-Tage. Somit ist die Gewinnbeteiligung sv-frei.
Einfach unter Personaldaten > Beschäftigung > Zeiträume den Haken bei "Einmalbezüge nach Austritt des AN berechnen" setzen und die Gewinnbeteiligung in 6/23 erfassen.
Prima - danke......nun dazu aber noch eine Frage zu dem setzen des Hakens bei Einmalbezug nach Austritt.....
bedeutet ich setzte den Haken bei dem Arbeisverhältnis, dass in 2022 geendet hat oder muss ich ein neues Beschäftigungsverhältnis eingeben mit dem Datum 01.06.-30.06.2023 und den Haken setzen...
Hat sich erledigt, habs gefunden......keine neue Beschäftigung.
Danke