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Nachberechnung Direktversicherung

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letzte Antwort am 23.05.2023 00:09:58 von ugs
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ugs
Aufsteiger
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Hallo,

wir haben aktuelle den Monat April abgerechnet und Mai steht an.

Jetzt habe ich festgestellt, dass eine Direktversicherung in größeren Umfang vergessen wurde im Dezember bei einem Mitarbeiter der pauschalen Lohnsteuer zu unterwerfen. D.h. es muss eine Korrektur der Lohnsteuer erfolgen.

Kann man das im Jahr 2023 noch problemlos nachholen, indem man die Direktversicherung beim Mitarbeiter mit jährlich wiederkehrender Abrechnung, beginnend mit Monat 12/xx  einfach nachholen ?

Die Lohnsteuerbescheinigung würde sich ja nicht ändern. Frage ist nur, ob es technisch überhaupt möglich ist, noch eine korrigierte LoSt-Anmeldung 12/xx zu senden.

Danke

VG

DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
506 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich lösen rückwirkende Änderungen der Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge eine automatische Nachberechnung aus. D.h. der Vertrag kann rückwirkend ab 12/2022 in Lohn und Gehalt angelegt werden.


Nachberechnungen in das Vorjahr werden standardmäßig mit dem Zuflussprinzip durchgeführt. Dadurch werden die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Grenzprüfung des aktuellen Jahres berücksichtigt. Dieses Vorgehen kann bei der Prüfung dazu führen, dass die bAV-Grenze im aktuellen Jahr früher überschritten wird.


In Ihrem Fall würden die Beiträge der betrieblichen Altersvorsorge für Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung des Jahres 2023 laufen.


Um die Daten von Dezember 2022 auch dem Jahr 2022 zuzuordnen, ist es notwendig eine Nachberechnung mit Entstehungsprinzip durchzuführen. In Ihrem Fall ist dies allerdings nicht mehr möglich, da eine Nachberechnung auf das Vorjahr mit Entstehungsprinzip nur in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar zulässig ist.


Sie können daher die betriebliche Altersvorsorge ab Dezember 2022 nur noch mit dem Zuflussprinzip nachberechnen, wodurch die Beiträge von Dezember 2022 mit in die Grenzprüfung für das Jahr 2023 laufen.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1025526 - Betriebliche Altersvorsorge rückwirkend ändern.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
ugs
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Heubeck,

danke für die Rückmeldung. Es hat alles funktioniert.

LG

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letzte Antwort am 23.05.2023 00:09:58 von ugs
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