Hallo,
unsere GF hatte die Idee, im Dezember die Mitarbeiter mit Bargeld zu beschenken. Diese Zahlung wurde im Dezember bis zur Höchstgrenze als Corona-Bonus und darüber hinweg als Nettozahlung abgerechnet.
Nun wollen wir die Überstunden aus dem Dezember, wie immer, im Monat darauf rückwirkend abrechnen. Dafür haben wir im Mandant das "Entstehungsprinzip" ausgewählt. Am Nettolohn wird nichts verändert.
Datev kommt mit der Fehlermeldung #LN24030
"Es wurde eine Nachberechnung für das Vorjahr durchgeführt. Im Vorjahresmonat 12/2021 wurde Nettolohn abgerechnet. Dies ist bei Anwendung des Entstehungsprinzip nicht möglich."
Was ist zu tun? Abrechnung mit "Zuflussprinzip", obwohl es die Stunden des Dezembers sind? Oder gibt es einen Workaround für diese Situation?
Sie können keinen Nettolohn im VJ abrechnen. Sie müssen sich manuell an den Bruttobetrag "heranarbeiten" und dann mit einer Bruttolohnart in 2021 nachberechnen. Alles Weitere ist dann i.O.
Das ist ja die Krux, ich möchte keinen Nettolohn nachberechnen. Sondern Überstunden aus Dezember, die normal brutto abgerechnet werden.
Ich habe es jetzt versucht mit Nettolohnart - (Nettobetrag) und Bruttolohnart +(Bruttobetrag). Geht auch nicht.
Fehlermeldung: "Nettolöhne können nicht für das Vorjahr gebucht werden. >>Nehmen Sie eine Bruttolohnart."
Sie werden den Dezember wiederholen müssen. Wie die von Ihnen zitierte Meldung schon sagt, funktioniert die Berechnung nach dem Entstehungsprinzip nicht, wenn vorher Nettobezüge abgerechnet wurden.