Hallo eine kurze Frage
wie kann ich einer Mitarbeiterin am einfachsten Erklären warum Sie bei einer Nachberechnung für 12/2017 im Februar keine neue Lohnsteuerbescheinigung erhält?
Zufluss Prinzip hatte ich bereits erklärt und wurde Verstanden.
Was Sie nicht versteht ist, das die Lohnsteuer erst in 2018 zu tragen kommt aber die SV-Beiträge in 12/2017 nachberechnet wurden aber dann nicht mit auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen unter Nr. 22,23, 25 usw.
Hat hier jemand eine leicht verständliche Lösung?
Grüße Michaela U.
Hallo,
die Beiträge sind dem Entstehungsprinzip entsprechend für Dezember ermittelt worden, das entsprechend geänderte Brutto wird in der Jahresmeldung für 2017 verarbeitet.
Die Lohnsteuer wird nach dem Zuflussprinzip in 2018 ermittelt und auf der 2018er Lohnsteuerbescheinigung aufgedruckt.
Die in 2018 für 2017 nachträglich gezahlten Beiträge werden steuerlich (da Zuflussprinzip) auch erst in 2018 wirksam und werden daher erst auf der 2018er Lohnsteuerbescheinigung erscheinen.
LG
VM