Liebe Community, liebe Datev,
ich habe folgende Situation:
Mitarbeiterin die in Vollzeitbeschäftigt war kehrt nach der Elternzeit zurück und wird als Minijoberin arbeiten.
Aus der Vollzeitbeschäftigung bestehen noch über 20 Tage Urlaub, die ausbezahlt werden sollen.
Die Urlaubsabgeltung ist sozialversicherungspflichtig.
Wie ist diese in der Abrechnung zu erfassen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Schöne Grüße
Hallo,
Informationen, wie Sie generell eine Urlaubageltung in Lohn und Gehalt abrechnen ,finden Sie in unserem Dokument - Urlaubsabgeltung (Beispiele für Lohn und Gehalt).
Darüber hinaus können wir Ihnen rechtlich keine Beratung geben, wie in Ihrem Fall der ausbezahlte Urlaub steuer- und sv-rechtlich zu behandeln ist.
Die im Dokument genannte Standard-Lohnart 4060 ist steuerlich als ein Sonstiger Bezug sowie als Einamlbezug in der SV geschlüsselt.