Hallo zusammen,
Einer Mitarbeiterin wurde ab 16.05.22 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
Ich habe dann den Durchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet und erfasst.
Vor dem 16.05 sollten noch 15 Std abgerechnet werden.
Die Beträge auf der Abrechnung sind ok, aber auf dem Erstattungsantrag für U2 weichen die Beträge ab.
Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt: 534,72 Euro richtig
Sozialvers.pfl. Arbeitsentgelt: 285,18 Euro falsch
Fortgez. AG-Anteile 56,83 Euro falsch müssten 106,54 Euro sein
Das Soz.vers.pfl. Arbeitsentgelt wurde anscheinend anteilig v. Programm gerechnet.
Ich habe dann unter Personaldaten/Soz.vers./Umlage/abw. Werte für AAG-Erstattung
die meiner Meinung nach richtigen Werte erfasst, aber es hat leider nicht geklappt.
Kann jemand helfen??
Danke im voraus.
Moin,
das klingt nach Stundenlohnempfängerin - richtig?
Bei Stundenlohn muss die Erstattungsfähigkeit AAG für die Lohnart für Stunden bis 15.05.2022 unter Steuer/SV/UV mit "keine Erstattung" und die Stunden für das Beschäftigungsverbot ab dem 16.05.2022 mit "Volle Erstattung Beschäftigungsverbot" geschlüsselt sein.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo!
Nein. Gehalt. Die 15 Std. sollen vor dem Beschäftigungsverbot abgerechnet werden.
Schöne Grüße
Moin,
wenn die 15 Stunden als Mehrstunden für 05/2022 mit abgerechnet werden sollen, müssen auch diese als "keine Erstattung" geschlüsselt sein.
Dann sollte das Gehalt anteilig ab 16.05.2022 für das Beschäftigungsverbot berücksichtigt werden.
Oder habe ich das Problem noch nicht ganz verstanden?
Viele Grüße
Uwe Lutz
Welche Lohnarten sind wegen Beschäftigungsverbot angelegt worden?
Hallo!
LA 889.