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Mutterschutzlohn Erstattung U2

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letzte Antwort am 25.05.2022 16:03:54 von findus
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findus
Aufsteiger
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Hallo zusammen,

 

Einer Mitarbeiterin wurde ab 16.05.22 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Ich habe dann den Durchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet und erfasst.

 

Vor dem 16.05 sollten noch 15 Std abgerechnet werden.

 

Die Beträge auf der Abrechnung sind ok, aber auf dem Erstattungsantrag für U2 weichen die Beträge ab.

 

Fortgezahltes Bruttoarbeitsentgelt: 534,72 Euro  richtig

Sozialvers.pfl. Arbeitsentgelt:           285,18 Euro  falsch

Fortgez. AG-Anteile                            56,83 Euro  falsch  müssten 106,54 Euro sein

 

Das Soz.vers.pfl. Arbeitsentgelt wurde anscheinend anteilig v. Programm gerechnet.

 

Ich habe dann unter Personaldaten/Soz.vers./Umlage/abw. Werte für AAG-Erstattung

die meiner Meinung nach richtigen Werte erfasst, aber es hat leider nicht geklappt.

 

Kann jemand helfen??

 

Danke im voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

das klingt nach Stundenlohnempfängerin - richtig?

 

Bei Stundenlohn muss die Erstattungsfähigkeit AAG für die Lohnart für Stunden bis 15.05.2022 unter Steuer/SV/UV mit "keine Erstattung" und die Stunden für das Beschäftigungsverbot ab dem 16.05.2022 mit "Volle Erstattung Beschäftigungsverbot" geschlüsselt sein.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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findus
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 6
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Hallo!

 

Nein. Gehalt. Die 15 Std. sollen vor dem Beschäftigungsverbot abgerechnet werden.

 

Schöne Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

wenn die 15 Stunden als Mehrstunden für 05/2022 mit abgerechnet werden sollen, müssen auch diese als "keine Erstattung" geschlüsselt sein.

 

Dann sollte das Gehalt anteilig ab 16.05.2022 für das Beschäftigungsverbot berücksichtigt werden.

 

Oder habe ich das Problem noch nicht ganz verstanden?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

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tbehrens
Fachmann
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Welche Lohnarten sind wegen Beschäftigungsverbot angelegt worden?

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findus
Aufsteiger
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Hallo!

 

LA 889.

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letzte Antwort am 25.05.2022 16:03:54 von findus
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