Guten Morgen,
wir haben eine Minijobberin, die noch in einem SV-pflichtigen Arbeitsverhältnis steht.
Bei uns verdient sie 360,- EUR / Monat, damit würde sie ja keinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bekommen.
Da sie noch ein Hauptarbeitsverhältnis hat, muß dies aber zusammengerechnet werden und wir zahlen anteilig den Zuschuss? Oder ist dies auch nur den Fall, wenn sie mehr als 390,- EUR bei uns verdienen würde?
Falls wir anteilig zahlen, müsste man bei LODAS den Nettoverdienst des anderen Arbeitgebers eingeben, wenn ich das richtig sehe?
Hallo,
wenn eine Mehrfachbeschäftigung der Arbeitnehmerin vorliegt und das Nettoarbeitsentgelt aus allen Arbeitsverhältnissen 390 Euro im Monat übersteigt, müssen Sie unter Personaldaten | Mutterschutz in der Registerkarte Verdienstangaben das Feld Nebenverdienst netto pro Tag erfassen. Dadurch kann die Höhe des anteiligen Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ermittelt werden, da bei Mehrfachbeschäftigung von jedem Arbeitgeber der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anteilig zu leisten ist.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1021680 - Mutterschutz und Elternzeit.
Guten Tag,
eine Ergänzungsfrage: Gilt das auch, wenn die erste Beschäftigung ein Beamtenverhältnis ist?
Viele Grüße
Dieter
Hallo Dieter,
rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, wie die Abrechnung für Beamte in diesem Fall erfolgen soll.