Hallo,
es geht um das Thema Mutterschutz und Entgelterhöhung innerhalb der Schutzfrist. Die Mitarbeiterin geht zum 30.06.2022 in den Mutterschutz. Zum 1.6.2022 erhält sie eine Erhöhung des Bruttomonatsgehalts.
Soweit ich weiß, muss ich die Gehaltserhöhung für alle drei Monate des Referenzzeitraums (01.03.2022 bis 31.05.2022) berücksichtigt werden.
Gilt das auch weiterhin in 2022?
Falls ja, dann setze ich unter Personaldaten, Mutterschutz, Register Verdienstangaben, den Haken bei "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschutzgeld" und erfasse die Eingaben für alle drei Monate manuell.
Vielen Dank für die Hilfe
Martina K.
Thementitel geändert
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Hallo Herr Hoeft,
toll, das ging ja sehr schnell mit meiner ersten Anfrage. Vielen Dank!!!
Viele Grüße und schon einmal ein schönes Pfingstfest
Martina K.
Kleiner Hinweis für zukünftige Fragen
In der Überschrift sollte ich ihr Namen oder Avatar stehen sondern die FRage um die es geht.
Hier Mutterschutz.
Dann können die vielen Helfer hier schneller helfen, weil wer schaut sich jetzt den Thread mit Martina K. an ?
Danke schön.
Edit: nicht ihr Name , mal wieder zu schnell geschrieben und nicht gemekrt.