Hallo,
es geht um das Thema Mutterschutz und Entgelterhöhung innerhalb der Schutzfrist. Die Mitarbeiterin geht zum 30.06.2022 in den Mutterschutz. Zum 1.6.2022 erhält sie eine Erhöhung des Bruttomonatsgehalts.
Soweit ich weiß, muss ich die Gehaltserhöhung für alle drei Monate des Referenzzeitraums (01.03.2022 bis 31.05.2022) berücksichtigt werden.
Gilt das auch weiterhin in 2022?
Falls ja, dann setze ich unter Personaldaten, Mutterschutz, Register Verdienstangaben, den Haken bei "Abweichende Verdienstangaben für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschutzgeld" und erfasse die Eingaben für alle drei Monate manuell.
Vielen Dank für die Hilfe
Martina K.
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