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Mutterschutz: BAV AG-finanziert und Tankgutschein (Lohn und Gehalt)

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letzte Antwort am 14.05.2019 12:12:42 von Lara_Hien
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tanja39
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

ich brauche Hilfe bei der Abrechnung einer schwangeren MA.

Folgendes ist der Fall:

LA 2000 Gehalt                         2000,00

LA 4700 BAV nur AG finanziet     240,00

LA 2480 Tankgutschein                 44,00

Also nach meiner Recherche muss ich hier prüfen:

Welchen arbeitsrechtlichen Anspruch hat die Arbeitnehmerin während des Mutterschutzes:

Gehalt

BAV

Tankgutschein

Die AN muss also netto das selbe haben während des Mutterschutzes wie davor. D.h. Nettogehalt, Tankgutschein, BAV Überweisung.

Die andere Seite ist, was der AG nun von der KK erstattet bekommt (U2).

Laut Telefonat mit KK ist auf jedenfall erstattungsfähig:

Gehalt

BAV

nicht der Tankgutschein. Dieser kann weiter gewährt werden aber darf nicht von der KK erstattet werden.

Jetzt mache ich den Erstattungsantrag.

Ich habe unter Mutterschutz abweichende Verdiesntangaben angegeben. Brutto habe ich da angegeben 2240,00 (Gehalt+BAV) und Netto habe ich das unveränderte Netto angegeben.

D.h. netto hat Sie das selbe wie vorher laut Abrechnung. Ich weiße weiterhin die BAV auf der Abrechnung aus und überweise diese. Das passt nun.

Abrechnung während des Mutterschutzes:

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

BAV

Tankgutschein

(KK zahlt ihr direkt die 13€ kalendertäglich)

Allerdings muss die KK doch nun auch sehen, dass auch die BAV zu erstatten ist. Wie setze ich das systemseitig um? Habe ich irgendwo einen Gedankenfehler, den man bereinigen könnte 😉

Ich würde mich über Hinweise freuen, danke und schönes Wochenende.

VG Tanja

sue
Aufsteiger
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Die andere Seite ist, was der AG nun von der KK erstattet bekommt (U2).

Laut Telefonat mit KK ist auf jedenfall erstattungsfähig:

Gehalt

BAV

nicht der Tankgutschein. Dieser kann weiter gewährt werden aber darf nicht von der KK erstattet werden.

Vor einigen Wochen habe ich in einer Info gelesen, dass auch Lohnarten erstattungsfähig sind, auf die vorher keine Beiträge abgeführt worden sind. Ich glaube das ging auf ein Urteil zurück (?)

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Tanja,

eine Mitarbeiterin Ihres Mandanten befindet sich in Mutterschutz. Sie erhält Gehalt, eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge und einen Tankgutschein.

Wenn eine Unterbrechung vorliegt, wie zum Beispiel eine Mutterschutzfrist und während dieser Zeit laufende Bezüge weitergezahlt werden, müssen in Lohn und Gehalt dafür zusätzliche Daten erfasst werden. Man spricht hier von "Weitergewährten Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug".

Die Erfassung der Daten erfolgt auf Mitarbeiterebene unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte "Arbeitgeberleistungen bei Sozialleistungsbezug".

Prüfen Sie außerdem die Eingaben unter Stammdaten | Besonderheiten | Mutterschutz in der Registerkarte „Besonderheiten“ neben Ihren Eingaben unter „Verdienstangaben“.

Die bAV wird im AAG-Antrag für das Mutterschaftsgeld nicht gesondert ausgewiesen.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Informationsdokumenten:

Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und elektronisches Erstattungsverfahren (U1 / U2): Anleitung für Lohn und Gehalt

Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während Unterbrechung

Arbeitgeberleistung bei Sozialleistungsbezug abrechnen (Beispiele für LuG)

Liebe Grüße

Lara Hien

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 14.05.2019 12:12:42 von Lara_Hien
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