Sehr geehrte Damen und Herren,
eine meiner Mitarbeiterinnen, die über einen Direktversicherungsvertrag verfügt, wird in Kürze Mutterschaftsgeld beziehen. Ihrem Nettoverdienst wird ein bestimmter Betrag unter der Lohnart 9820 "Gehaltsverzicht bAV" abgezogen, sodass der Auszahlungsbetrag ungleich dem Nettoverdienst ist. Wird für die Berechnung des Arbeitgeberzusschusses nun der Nettoverdienst zur Grunde gezogen oder der Auszahlungsbetrag?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und mit freundlichen Grüßen
jehag
Hallo,
für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld wird der Netto-Verdienst herangezogen.
Beispiele für die Berechnung finden Sie auch im Dokument 5303174.