Hallo, wir verwenden LuG. Unsere Geschäftsführerin ist privat versichert und hat Nachwuchs erhalten. Das Mutterschaftsgeld wird in diesem Fall doch nicht von der Firma bezahlt, sondern ggf. von der privaten Verischerung bzw. von dem Bundesversicherungsamt. Wir unterdrücke ich in LuG die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschjaftsgeld?
Lg Klaus
Hallo,
sie bekommt zwar kein Mutterschaftsgeld von ihrer PKV, der Arbeitgeberzuschuss ist aber m.W. trotzdem zu zahlen.
https://www.lohn-info.de/mutterschaft.html#zuschuss_pkv
Zitat:
"Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei privater Krankenversicherung
Für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld ist nach § 20 Abs. 1 Mutterschutzgesetz das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist maßgebend.
Dabei ist vom arbeitsrechtlichen Entgeltbegriff auszugehen. Nicht zum arbeitsrechtlichen Entgelt gehören die Beitragszuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Der Arbeitgeber hat einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem auf den Kalendertag umgerechneten Nettoeinkommen der letzten 3 abgerechneten Monate zu zahlen. Gemäß § 19 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes erhalten Frauen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 Euro.
Damit bekommen diese Frauen im Endeffekt weniger als die Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung."
Gruß, vw
Hallo Klaus,
@vw hat Ihre Anfrage ja bereits beantwortet.
Informationen zu Ihrem Sachverhalt finden Sie auch in unserem Dokument - Mutterschutz und Elternzeit unter Punkt 3.2 "Mutterschaftsgeld bei privat versicherten und geringfügig beschäftigten Personen".