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Mutter Kind Kur - beide behandlungsbedürftig

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letzte Antwort am 03.01.2025 13:02:37 von lohnexperte
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Keks24
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo zusammen,

 

ich habe den Fall, dass eine Mitarbeiterin eine Kur für sich und das Kind beantragt hat.

 

In der vorläufigen Bewilligung steht, dass beide Behandlungsbedürftigt sind.

 

Wie gebe ich die Fehlzeiten dann richtig ein über "K" bei der Mutter und gleichzeitig als Kinder AU?

 

Vielen Dank!

Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
120 Mal angesehen

Hallo,

 

für Reha mit Entgeltfortzahlung gibt es extra den Ausfallschlüssel RH.

Wäre nur zur klären, ob das so gemacht werden kann.

 

Lieben Gruß. 

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lohnexperte
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
93 Mal angesehen

Hallo,

 

ich kenne mich als LODAS-Anwender mit den Ausfallschlüsseln in Lohn und Gehalt nicht aus. Aber rein rechtlich ist eine Eltern-Kind-Kur eine Präventivmaßnahme der Krankenkasse und damit als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle ohne Anrechnung von Vorerkrankungen zu behandeln. Für solche Maßnahmen muss also stets der Arbeitgeber aufkommen (und sich ggf. im U1-Verfahren seine Aufwandungen anteilig erstatten lassen).

 

VG

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letzte Antwort am 03.01.2025 13:02:37 von lohnexperte
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