Guten Tag,
ein Mitarbeiter erhält seine Abfindung in "Raten".
Beginn der Auszahlung im Januar 2025.
Damit die Lohnsteuer richtig berechnet wird, muss bei kumulierter Restverdienst in den Monatsstammdaten etwas eingegeben werden, richtig?
Muss im Januar die volle Summe der Abfindung eingetragen werden oder muss bei diesem Eintrag bereits die Auszahlung im Januar abgezogen werden?
Vielen Dank.
Hallo,
welche lohnsteuerrechtlichen Besonderheiten bei der Abrechnung einer Abfindung in "Raten" zu beachten sind, kann ich nicht beurteilen.
Kann hierzu jemand aus der Praxis weiterhelfen?