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Monatsstammdaten - kumulierter Restverdienst

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letzte Antwort am 26.03.2025 09:07:11 von Nina_Schöneweis
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0815-02
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
221 Mal angesehen

Guten Tag,

ein Mitarbeiter erhält seine Abfindung in "Raten".

Beginn der Auszahlung im Januar 2025.

Damit die Lohnsteuer richtig berechnet wird, muss bei kumulierter Restverdienst in den Monatsstammdaten etwas eingegeben werden, richtig?

Muss im Januar die  volle Summe der Abfindung eingetragen werden oder muss bei diesem Eintrag bereits die Auszahlung im Januar abgezogen werden?

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
194 Mal angesehen

Hallo,

 

welche lohnsteuerrechtlichen Besonderheiten bei der Abrechnung einer Abfindung in "Raten" zu beachten sind, kann ich nicht beurteilen.

 

Kann hierzu jemand aus der Praxis weiterhelfen?

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.03.2025 09:07:11 von Nina_Schöneweis
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