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Monatsabschluss

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letzte Antwort am 01.09.2021 07:24:25 von Kalmbach
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Kalmbach
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Guten Morgen,

 

nachdem ich den Monatsabschluss gemacht habe und die Lohnabrechnungen direkt an Arbeitnehmer-Online weitergegeben wurden, musste ich leider den Monatsabsschluss zurücksetzen und die Lohnabrechnung für einen Mitarbeiter korrigieren. Ich habe dann einen neuen Monatsabschluss gemacht und die Abrechnungen nicht mehr für Arbeitnehmer-Online freigegeben, weil die Mitarbeiter sonst die Lohnabrechnung ein zweites Mal erhalten hätten. Wie kann ich aber dem einen Mitarbeiter die Lohnabrechnung jetzt noch zur Verfügung stellen

J_B
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

haben Sie schon Mandant | Programmverbindungen | Arbeitnehmer online | Arbeitnehmer online: Daten/Dokumente senden versucht?

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
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Kalmbach
Beginner
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Nachricht 3 von 5
710 Mal angesehen

Hallo,

 

das wollte ich eigentlich nicht machen, da ich da ja nicht einen einzelnen Arbeitnehmer auswählen kann, oder sehe ich das falsch?

Ich arbeite erst seit kurzem in DATEV.

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 5
660 Mal angesehen

Hallo,


wenn Sie nur für diesen einen Arbeitnehmer die Lohnabrechnung korrigiert haben, steht lediglich diese eine Brutto-Netto-Abrechnung für die Bereitstellung in Arbeitnehmer online bereit.


Sollten Sie nach dem Zurücksetzen des Monatsabschlusses entweder alle Abrechnungen gelöscht oder für alle Mitarbeiter die Gesamtabrechnung wiederholt haben, werden dadurch für alle Mitarbeiter neue Auswertungen mit einem neuen Verarbeitungskennzeichen (VKZ) erstellt. In diesem Fall werden erneut alle Brutto-Netto-Abrechnungen nach Arbeitnehmer online übermittelt.


Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1070394 - Arbeitnehmer online: Bereitstellung von Lohn-/Gehaltsdokumenten und Reise-/Belegdaten unter Punkt 4.5.

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Kalmbach
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
627 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich nach dem Zurücksetzen des Monatsabschluss auch nur für einzelne Mitarbeiter die Abrechnung löschen und korrigieren und dann ganz normal wieder einen Monatsabschluss machen. Dann werden auch nur die korrigierten Abrechnungen wieder online gestellt.

Aus jedem Fehler kann man nur lernen. Einen schönen Tag wünsche ich.

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letzte Antwort am 01.09.2021 07:24:25 von Kalmbach
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