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Mitarbeiter rückwirkend wieder austreten lassen

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letzte Antwort am 09.03.2021 13:05:10 von LF
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Jones
Einsteiger
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Nachricht 1 von 8
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Hallo zusammen, 

 

ich muss einen Mitarbeiter, der ab 01.01.2021 angemeldet wurde, rückwirkend wieder abmelden. 

Habe bei Zeiträume das gleiche Datum Eintritt/Austrittdatum erfasst. 

Leider berechnet mir das Programm nun einen Tag Lohn. Wie bekomme ich den denn raus?

 

Ich arbeite mit Lodas.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
1429 Mal angesehen

Moin,

 

das Löschen von Mitarbeitern, die nicht angefangen haben, ist im Dokument 

 

Mitarbeiter löschen - Beispiele und Lösungen für LODAS

 

beschrieben.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Jones
Einsteiger
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Nachricht 3 von 8
1415 Mal angesehen

Hallo Her Lutz, 

 

viele Dank für Ihre schnelle Hilfe. 

 

Ich habe 01 und 02 bereits abgerechnet. Wissen Sie ob die Zeitraum Löschung wie unter 2.3 beschrieben auch über die zwei Monate rückwirkend funktioniert?  .. Bevor ich jetzt Enter drücke..

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 8
1411 Mal angesehen

das funktioniert auch über zwei Monate

Jones
Einsteiger
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Nachricht 5 von 8
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vielen Dank Herr Lutz :))

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 8
1329 Mal angesehen

Aber nicht vergessen, vor dem Löschen die Elstam-Abmeldung zu erstellen, meiner Kenntnis nach geht das nach Löschung nicht mehr.

In LuG gebe ich in solchen Fällen für den einen Tag arbeitsfrei ohne Bezahlung oder unbezahlten Urlaub als Ausfallschlüssel ein.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 8
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@LF  schrieb:

Aber nicht vergessen, vor dem Löschen die Elstam-Abmeldung zu erstellen, meiner Kenntnis nach geht das nach Löschung nicht mehr.

In LuG gebe ich in solchen Fällen für den einen Tag arbeitsfrei ohne Bezahlung oder unbezahlten Urlaub als Ausfallschlüssel ein.


In LODAS lässt sich ein Mitarbeiter, der abgerechnet wurde, so schnell nicht tatsächlich löschen.

 

Die ELStAM-Abmeldung wird mit der Löschung des Beschäftigungszeitraums in LODAS automatisch vorgenommen.

 

Die tatsächliche Löschung der Personaldaten in LODAS erfolgt erst mit der nächsten Jahresübernahme / Personalnummernlöschlauf, wenn als Beschäftigungszeitraum ein fiktiver Beschäftigungszeitraum außerhalb der Nachberechnungszeit erfasst wurde.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 8
1318 Mal angesehen

Ah, interessant! Vielen Dank für die Info!

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letzte Antwort am 09.03.2021 13:05:10 von LF
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