Liebe Community,
ich habe folgendes Problem:
Ein neuer Mitarbeiter in Teilzeit (50%) wird seit März 2022 in LuG abgerechnet und wurde bei der AOK angemeldet. Nun bekam ich ein Schreiben der AOK, dass sie ihn nicht versichern konnten und ich ihn über 0110 abrechnen/berichtigen muss, also ohne KV.
Da er über 55 Jahre alt ist und er bei Anfragen zum bisherigen Versicherungsstand nicht mitgewirkt hat geht die AOK davon aus dass er in die private Versicherung muss. Lt. seiner Aussage möchte diese ihn jedoch auch nicht versichern. Er ist weiter am Abklären - das kann jedoch noch dauern.
Nun muss ich die Juli Abrechnung machen und weiß leider nicht weiter.
Wenn ich ihn rückwirkend korrigiere - muss ich ihm - wenn er keine Versicherung hat - einen AG-Zuschuss zur KV zahlen?
Kann ich in LuG "ohne KV und PV" eintragen und das Programm rechnet trotzdem ab?
Hatte jemand schon mal so einen Fall bzw. kann mir jemand einen Tipp geben?
Gruß Andrea
Nun nach meiner Auffassung muss Ihnen der Mitarbeiter seine korrekte KV mitteilen , tut er dies nicht verletzt er m.E. seine AN-Pflicht grob fahrlässig und damit würde ich ihm auch kein Gehalt auszahlen , einbehalt bis die richtige KV vorliegt.
Meine Vermutung er wollte gerne in die gesetzliche , aber er verbleibt ggf. in seiner privaten KV dier er wohl vorher hatte.
Vielen Dank schon mal.
Nach erneuter Rücksprache mit ihm ist es weiterhin unklar wie er sich überhaupt versichern kann. In den nächsten Tagen steht noch mal ein Gespräch mit der AOK an. Das warte ich bis zur Abrechnung noch ab.
Nur noch zur Ergänzung, ich hatte einmal den Fall das der AN steif und fest behauptet hat er habe eine Befreiung von der gesetzlichen KV und sei privat versichert ist.
Nach meiner Auffassung eben jünger als 55 J und unterhalb der BMG beschäftigt, sv pflichtig.
Daher habe ich um den Bescheid der Befreiung gebeten, dieser kam dann 3 Monate nicht. Im 3. Monat hatte ich dann mit dem AG vereinbart kein Gehalt mehr auszuzahlen und innerhalb von ein paar Tagen war der Bescheid da , der wie zu erwarten war für das neue Beschäftigungsverhältnis nicht wirksam war, Folge sv pflicht nachberechnung 3 Monate und KV und PV Zuschuss wieder abgezogen.
Manchmal muss man dann eben mit harten Bandagen kämpfen um den AG nicht ins Haftungsrisiko zu stürzen.