Guten Morgen!
Ein Mitarbeiter geht jetzt zum 31.01.2022 in Rente und macht ab 01.02.2022 als Minijobber weiter.
Kann ich die Daten dann einfach ab 01.02.2022 so abändern im Bereich Steuer und Sozialversicherung?
Oder muss ich da noch was besonderes beachten?
Liebe Grüße!!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ja, Sie können die Stammdaten ab dem Bearbeitungsmonat 02/2022 ändern.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument 1008165 - Altersrentner / Rentner (Beispiele für LODAS) im Abschnitt 3.5 Minijob neben Altersvollrente.