Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem.
zum 01.08.19 haben wir bei unserer Tochtergesellschaft einen Azubi eingestellt. Unsere Tochtergesellschaft hatte bis Dato noch keine Angestelle.
Als ich den Azubi anmelden wollte, kam die Fehlermeldung dass beim Finanzamt das Arbeitgebermerkmal nicht gesetzt ist und daher eine Anmeldung nicht erfolgen lann. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt wurde das Arbeitgebermerkmal gesetzt und ich habe den Mitarbeiter erneut versucht anzumelden.
Nun ist es jedoch so, dass der Azubi seine Ausbildung doch über unseren Hauptbetrieb machen soll.
D.h. ich muss ihn bei dem Tochterunternehmen wieder abmelden und bei Hauptbetrieb wieder anmelden.
Die Anmeldung kann jetzt aber doch nicht wieder zum 01.08.19 erfolgen oder? (Da war er ja bei dem Tochterunternehmen angemeldet)
Ich hoffe das ist einigermaßen Verständlich und jemand kann mir helfen wie ich den neuen Mitarbeiter nun anzumelden habe.
Vielen Dank im Voraus
Sinah
Moin,
wenn ich dies richtig verstanden habe, soll der Azubi nun doch ab dem 01.08.2019 über den Hauptbetrieb abgerechnet werden und die ELStAM-Anmeldung zum 01.08.2019 beim Nebenbetrieb wieder aufgehoben werden.
Stornierungsmeldungen gibt es beim ELStAM-Verfahren nicht. Sie können den Azubi somit beim Nebenbetrieb nur zum 01.08.2019 wieder abmelden.
Wie Sie schon selbst richtig schreiben, ist dadurch eine Anmeldung zum 01.08.2019 für den Hauptbetrieb nicht mehr möglich. Hier können Sie die ELStAM-Anmeldung dann zum 02.08.2019 übermitteln (Eintrittsdatum bleibt dabei der 01.08.2019).
Das genaue Vorgehen ist dann davon abhängig, ob Sie LODAS oder Lohn und Gehalt einsetzen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir arbeiten mit Lodas.
Muss ich die Anmeldung dann über Mitarbeiter\elektronische Lohnsteuerkarte machen?
Eintritt 01.08.19 Meldebeginn 02.08.19?
Hallöchen,
ja, die Meldung müssen Sie so machen.
Bitte denken Sie daran, beim Nebenbetrieb das Arbeitgebermerkmal wieder löschen zu lassen, ansonsten müssen Sie LST-meldungen abgeben.
Grüße
Carmen Liebich
lt. Dem Finanzamt kann ich An bzw Abmeldung bei der Tochtergesellschaft erst nach dem Datum machen als das Arbeitgebermerkmal gesetzt wurde. Das war der 12.08.19.
jetzt bin ich leider komplett überfragt.
Ich bekomme den Azubi bei der Tochtergesellschaft nicht abgemeldet und bei der Hauptfirma natürlich nicht mit Steuerklasse 1 angemeldet.
kann mir hierzu noch jemand eine Auskunft geben wie die Meldungen zu erfolgen haben?
Liebe Grüße
Hallo Frau Raether,
bei der Tochterfirma bitte abmelden. Mitarbeiter - elektr. LST-Karte mit Datum 01.08.2019.
Bei Hauptfirma anmelden mit Beschäftigungsbeginn 01.08.2019 Meldebeginn 12.08.2019.
Dann müsste es funktionieren.
Liebe Grüße
Carmen Liebich
sorry habe mich verlesen:
bei der Tochterfirma abmelden mit Datum 12.08.2019
bei der Hauptfirma müsste dann der Meldebeginn der 13.08.2019 sein
Carmen Liebich
Hallo Frau Liebich,
vielen da k für Ihre Antwort.
bei der Abmeldung muss ich die Arbeitgeberkennzeichnung auswählen? Oder lasse ich dieses Feld leer?
Liebe Grüße
Moin,
bei der Abmeldung gibt es das Feld für die Arbeitgeberkennzeichnung nicht...
Viele Grüße
Uwe Lutz