Hallo,
der Mandant hatte einem MA den Stundenlohn für den ganzen Monat ausgezahlt. In dem Monat hatte der MA 30Std. weniger gearbeitet und sollte das noch nacharbeiten. Nun waren die aber in Streit geraten und der MA hatte von sich aus gekündigt, also da wird nichts mehr nachgearbeitet.
Der Mandant möchte nun eine Abrechnung, auf der die Minusstunden drauf sind und das LSt und SV auch entsprechend gekürzt werden.
Wie bekomme ich das am besten hin?
Er hat für 01 nun 30 Minusstunden, aber in 02 gekündigt und da nur 12 Stunden, das kann man also leider nicht verrechnen.
Vielen Dank schon mal.
Hallo Tanja534,
hauptsächlich ist das eine arbeitsrechtliche Frage, ob man die Minusstunden überhaupt abrechnen darf. Es muss geklärt werden, warum er zu wenig gearbeitet hat, war keine Arbeit da oder hat er seine Arbeitsleistung nicht angeboten. Wenn die beiden Parteien in Streit ausgegangen sind, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass es ein Gerichtsverfahren mit Vergleich geben wird.
Rein technisch werden die Minusstunden dem Monat/ den Monaten per Nachberechnung zugeordnet, in dem/denen diese entstanden sind. Eine Überzahlung ist wahrscheinlich und sollte mit dem Mandanten abgeklärt werden, was mit dem Anspruch gegenüber dem Mitarbeiter passieren soll.
Gruß
AK
Wenn der Mandant die Überzahlung aus den Minusstunden auf dem Lohnzettel ausgewiesen haben will (ggf. wäre zu vergütender Urlaub dagegenzurechnen), dann doch deshalb, weil er seine Forderung in Euro beziffern muß, um sie durchsetzen zu können. Ob und wie er das dann anstellt, ist nicht Sache des Lohnsachbearbeiters.
Im Übrigen haben Sie Recht damit, daß die Abrechnung des Monats Januar zu korrigieren und der Überzahlungsbetrag in den Februar als Vorschuß zu übernehmen ist, so daß im Monat des Ausscheidens ein negativer Auszahlbetrag entsteht.