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Minijobzentrale verlangt 0-Meldung

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letzte Antwort am 03.05.2017 10:40:50 von sasp
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sbk
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Hallo,

Ich habe einen Mandanten, der eine Aushilfskraft beschäftigt, die nur auf Anfrage arbeitet - also auch mal 1 Monat keinen Aushilfslohn bekommt. Dieser AN ist der einzige in der Minijobzentrale. Leider ist für den Monat, in dem kein Lohn gezahlt wurde nun auch kein Beitragsnachweis mit 0,00 € erstellt worden und von der Minijobzentrale kam nun ein Mahnbescheid (Beitrag geschätzt + SZ).
Kann man das irgendwie umgehen? Warum werden keine 0-Meldungen datenübertragen?
VG S.Kaiser

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

Gelöschter Nutzer
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Nach meinem Kenntnisstand sind Minijobber ohne Entgelt (länger als 1 Monat) zwingend abzumelden. Eine Unterbrechnung gibt es leider nicht.

[Zitat aus Infobroschüre Minijob-Zentrale]

Bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltzahlung von länger als einem Monat

ist eine Abmeldung mit dem Grund der Abgabe „34“ (unbezahlter Urlaub)

bzw. „35“ (Arbeitskampf) zum Ende der Monatsfrist vorzunehmen. Dies gilt

sowohl für versicherungspflichtig als auch für geringfügig Beschäftigte.

Näheres zu den einzelnen Abgabegründen ist dem Punkt „Abgabegründe für

das Beschäftigungsende“ zu entnehmen.

Wird eine geringfügige Beschäftigung wegen Arbeitsunfähigkeit ohne Fort

-

zahlung des Arbeitsentgeltes länger als einen Monat unterbrochen, endet

das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis und es ist eine

Abmeldung mit dem Meldegrund „34“ nach Ablauf eines Monats nach dem

Ende der Entgeltfortzahlung zu erstellen. Bei versicherungspflichtig Beschäf-

tigten endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis

Lösung:

Mindestens immer 1 € abrechnen.

oder

Austritt und Wiedereintritt

Gruß A. Martens

heckerlein
Fachmann
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Beitrag vom Nutzer gelöscht

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sbk
Beginner
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Vielen Dank,
das ist für mich eine unbefriedigende Lösung. Weder möchte ich 1 € abrechnen, den ich nicht gezahlt habe, noch hat die Aushilfe Urlaub gehabt oder gestreikt. Es ist ein ganz normaler Ablauf. Auch An- und Abmeldung geht nicht, da das Arbeitsverhältnis ja weiter besteht.
Schade, daß es dafür keine Lösung gibt, außer sv.net.

VG S.K.

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brooke
Aufsteiger
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Guten Morgen,

eine Abmeldung bei der KK oder in diesem Fall Minijob-zentrale beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Wir melden nach einen Monat ab und dann wenn der AN wieder arbeitet an. Lt. Aussage des RV-Prüfers hat die Befreiung von der RV-Pflicht 2 Monate Gültigkeit, wenn kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Dannach müsste sowieso ein neuer Antrag gestellt werden.

cro
Experte
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Hallo Frau Kaiser,

wenn ein (Mini-)Job einen Monat ohne Entgelt und ohne Beschäftigung fortbesteht, handelt es sich um unbezahlten Urlaub.

Gruß

C. Rohwäder

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sbk
Beginner
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Hallo Herr Rohwäder,


das sehe ich nicht so. Wenn von vornherein nur Arbeitszeiten auf Abruf vereinbart sind, dann ist das für mich kein "Urlaub".


VG S. K. 

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brooke
Aufsteiger
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In § 12 Abs.1 und Abs.2 Tz­B­fG sind ei­ni­ge Schutz­vor­schrif­ten zu­guns­ten der Ar­beit­neh­mer ent­hal­ten, da­mit der Ar­beit­ge­ber die Ar­beit auf Ab­ruf nicht all­zu sehr aus­reizt.

Im ein­zel­nen schreibt das Ge­setz fol­gen­de Gren­zen der Ab­ruf­ar­beit vor:

Die ar­beits­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­rung über die Ar­beit auf Ab­ruf muss ei­ne be­stimm­te Min­dest­dau­er der wöchent­li­chen Ar­beits­zeit und der tägli­chen Ar­beits­zeit fest­le­gen.

Im All­ge­mei­nen hat der Ar­beit­ge­ber und nicht et­wa der Ar­beit­neh­mer das Ri­si­ko zu tra­gen, dass es in­fol­ge ge­rin­ger Kun­den­nach­fra­ge und/oder in­fol­ge be­trieb­lich-tech­ni­scher Pro­ble­me kei­ne sinn­vol­le Ver­wen­dung für die Ar­beits­leis­tun­gen des Ar­beit­neh­mers gibt.

Da der Ar­beit­ge­ber das Wirt­schafts­ri­si­ko und das Be­triebs­ri­si­ko trägt, muss er

  • bei ei­ner geschäft­li­chen Flau­te (Wirt­schafts­ri­si­ko) und
  • bei tech­ni­schen Be­triebsstörun­gen (Be­triebs­ri­si­ko)

dem Ar­beit­neh­mer den Lohn be­zah­len, auch wenn der Ar­beit­neh­mer zur ver­ein­bar­ten Ar­beits­zeit nur Däum­chen dreht.

Damit wäre ich ganz vorsichtig.

sasp
Einsteiger
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Hallo Frau Kaiser,

wir haben heute das gleiche Problem gehabt, daher gehen wir den leider offensichtlich notwendigen Weg über SV.net.

Es ist sehr schade, dass auch nach so vielen Jahres LODAS so etwas nicht kann.

MfG
Spaett

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letzte Antwort am 03.05.2017 10:40:50 von sasp
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