Guten Tag,
ich soll für einen Mandanten einen neuen Mitarbeiter als Minijobber anmelden, der jedoch aus der Schweiz kommt; er ist dort als Arzt angestellt. Muss er in Deutschland gemeldet werden?
VG
K. Katwitzki
Hallo,
wenn er in Deutschland für einen deutschen Arbeitgeber tätig wird, muss er auch in Deutschland gemeldet werden.
LG
VM