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Minijobber auf "Lohnsteuerkarte" - Elstam meldet: Anmeldung nicht erforderlich

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letzte Antwort am 23.01.2017 16:11:51 von mariahagen
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karin-baers
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

ich habe einen Praktikanten, der als Aushilfe auf 450,00 € Basis angestellt wurde. Er hat keinerlei andere Einkünfte und seine ID-Nummer mitgeteilt. Somit habe ich ihn zum Elstam-Verfahren mit der Schlüsselung Hauptarbeitgeber angemeldet.

ELSTAM meldet mir zurück, das dieser Arbeitnehmer nicht meldepflichtig ist.

Dies verwirrt mich. Es muss doch irgendwie möglich sein, die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale für einen Minijobber zu bekommen, der nicht pauschal besteuert wird?

Kann mir jemand hierbei weiterhelfen?

Liebe Grüße,

K. Baers

lucy
Beginner
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Nachricht 2 von 4
318 Mal angesehen

Das wird über den Personenschlüssel vorne also 101 statt 109 gesteuert. Mit dem richtigen Schlüssel funktioniert elstam einwandfrei

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

der Personengruppenschlüssel ist nur für die Sozialversicherung relevant.

Prüfen Sie mal die folgenden Felder:

Tätigkeit - Arbeitnehmertyp: sollte für Steuerpflicht in der Regel 0 oder 1 sein.

Angaben zur Pauschalbesteuerung: Haken "Geringfügig entlohnt Beschäftigter ..." sollte nicht gesetzt sein.

Viele Grüße

T: Reich

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mariahagen
Einsteiger
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Nachricht 4 von 4
318 Mal angesehen

Hallo,

habe auch solche GFB.

Arbeitnehmertyp ist wichtig. Dort gibt es die 4 und 5. Die dürfen auf keinen Fall angegeben sein, also in der Regel o oder 1. Und dann noch auf der Registerkarte Steuer kontrollieren, ob bei Pauschalierung ein Nein steht.

Dann klappt ElStam.

Gruß

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letzte Antwort am 23.01.2017 16:11:51 von mariahagen
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