Hallo zusammen,
ich habe einen Praktikanten, der als Aushilfe auf 450,00 € Basis angestellt wurde. Er hat keinerlei andere Einkünfte und seine ID-Nummer mitgeteilt. Somit habe ich ihn zum Elstam-Verfahren mit der Schlüsselung Hauptarbeitgeber angemeldet.
ELSTAM meldet mir zurück, das dieser Arbeitnehmer nicht meldepflichtig ist.
Dies verwirrt mich. Es muss doch irgendwie möglich sein, die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale für einen Minijobber zu bekommen, der nicht pauschal besteuert wird?
Kann mir jemand hierbei weiterhelfen?
Liebe Grüße,
K. Baers
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das wird über den Personenschlüssel vorne also 101 statt 109 gesteuert. Mit dem richtigen Schlüssel funktioniert elstam einwandfrei
Hallo,
der Personengruppenschlüssel ist nur für die Sozialversicherung relevant.
Prüfen Sie mal die folgenden Felder:
Tätigkeit - Arbeitnehmertyp: sollte für Steuerpflicht in der Regel 0 oder 1 sein.
Angaben zur Pauschalbesteuerung: Haken "Geringfügig entlohnt Beschäftigter ..." sollte nicht gesetzt sein.
Viele Grüße
T: Reich
Hallo,
habe auch solche GFB.
Arbeitnehmertyp ist wichtig. Dort gibt es die 4 und 5. Die dürfen auf keinen Fall angegeben sein, also in der Regel o oder 1. Und dann noch auf der Registerkarte Steuer kontrollieren, ob bei Pauschalierung ein Nein steht.
Dann klappt ElStam.
Gruß