Hallo zusammen,
laut der neuen EBV müssen Entgeltbestandteile , welche pauschal versteuert werden auf die Verdienstbescheinigung angedruckt werden.
Gilt das auch für die Pauschalen Steuer (2%) und SV (20%) bei Minijobbern?
lieben Dank
Hallo Schaefer,
Gilt das auch für die Pauschalen Steuer (2%) und SV (20%) bei Minijobbern?
das sind doch aber keine Entgeltbestandteile, oder?
VG
Hallo Schaefer,
die SV steht unten und die pauschale Steuer nur, wenn sie abgewälzt wird.
LG
Sabine