Hallo zusammen,
Ich habe einen Minijobber abzurechnen, der nun einen Kindkrankenschein eingereicht hat. Auf der Seite der Minijobzentrale habe ich nun nachgelesen, dass dann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 5 Tage besteht und diese Fortzahlung nicht über das Umlageverfahren erstattet wird.
Normalerweise (versicherungspflichtig) wird die Beschäftigung ja unterbrochen und der Arbeitnehmer bekommt die Erstattung von der Kasse...
Hatte schon einmal jemand so einen Fall?
Viele Grüße
Eileen Fiedler
Also eigentlich besteht der Anspruch immer - auch bei regulär Beschäftigten. Ausser das ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ...
Na das ist er doch immer, oder? 😉 😉
Also kürze ich den Lohn, aber der Arbeitnehmer kann sich - anders als bei regulär Beschäftigten - den Ausfall nicht ersetzen lassen!?
Wenn vertraglich § 616 BGB ausgeschlossen wurde (abbedungen), kann das Gehalt gekürzt werden. Bei einem Minijobber lautet der Ausfallschlüssel in LUG dann PO (Pflege krankes Kind ohne Krankentagegeld) da ja keine KV über den Minijob besteht.
vielen Dank