abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Minijob und Kindkrank

5
letzte Antwort am 22.07.2020 12:49:03 von eileenfiedler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 6
711 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

Ich habe einen Minijobber abzurechnen, der nun einen Kindkrankenschein eingereicht hat. Auf der Seite der Minijobzentrale habe ich nun nachgelesen, dass dann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu 5 Tage besteht und diese Fortzahlung nicht über das Umlageverfahren erstattet wird.

Normalerweise (versicherungspflichtig) wird die Beschäftigung ja unterbrochen und der Arbeitnehmer bekommt die Erstattung von der Kasse...

 

Hatte schon einmal jemand so einen Fall?

 

Viele Grüße

Eileen Fiedler

Thomas_Kahl
Meister
Offline Online
Nachricht 2 von 6
705 Mal angesehen

Also eigentlich besteht der Anspruch immer - auch bei regulär Beschäftigten. Ausser das ist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen ...

MfG
T.Kahl
0 Kudos
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
694 Mal angesehen

Na das ist er doch immer, oder? 😉 😉

0 Kudos
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 6
691 Mal angesehen

Also kürze ich den Lohn, aber der Arbeitnehmer kann sich - anders als bei regulär Beschäftigten - den Ausfall nicht ersetzen lassen!?

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 6
685 Mal angesehen

Wenn vertraglich § 616 BGB ausgeschlossen wurde (abbedungen), kann das Gehalt gekürzt werden. Bei einem Minijobber lautet der Ausfallschlüssel in LUG dann PO (Pflege krankes Kind ohne Krankentagegeld) da ja keine KV über den Minijob besteht.

0 Kudos
eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 6
663 Mal angesehen

vielen Dank

0 Kudos
5
letzte Antwort am 22.07.2020 12:49:03 von eileenfiedler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage