Wir beschäftigen einen Studenten als Minijobber. Dieses Sommersemester wird der Student ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines Studiums durchführen müssen und er würde das gerne bei uns machen.
Bis jetzt ist die Idee, das Minijobverhältnis zu beenden (Auflösungsvertrag), einen Praktikumsvertrag abzuschließen und danach einen neuen Minijobvertrag aufzusetzen.
Ich habe auch schon die Möglichkeit versucht zu erfragen, ob das Minijobverhältnis während der Dauer des Praktikums ruhen kann (Abmeldegrund 34 - keine Entgeltzahlung) um es anschließend wieder aufleben zu lassen. Leider habe ich bei der Minijobzentrale zwei gegensätzliche Auskünfte erhalten.
Hat jemand Erfahrungen gemacht in diesem Fall und kann mir einen Tipp geben? Ist es vielleicht sogar möglich den Minijob "umzuwandeln" in ein Pflichtpraktikum und wieder zurück - bei L+G über "neuer Beschäftigungszeitraum"?
Hallo,
in Lohn und Gehalt gibt es mehrere Abrechnungsmöglichkeiten.
Wenn der Wechsel von Minijob / Praktikum / Minijob monatsgenau ist, können Sie in der bestehenden Personalnummer zum jeweiligen Monat die historischen Stände in den Stammdaten anpassen.
Sie könnten den Mitarbeiter auch mit einem Austrittsdatum abmelden und mit einem neuen Beschäftigungszeitraum anmelden. Erfolgt dies innerhalb einer Personalnummer haben Sie den Nachteil, dass eventuelle Nachberechnungen für den ersten Beschäftigungszeitraum nicht mehr möglich wären.
Sobald taggenaue Historien im Programm notwendig sind, benötigen Sie eine neue Personalnummer. Eine neue Personalnummer können Sie natürlich auch verwenden, wenn die Beschäftigungen monatsgenau abzurechnen sind.
Rechtlich kann ich Ihnen leider keine Auskünfte geben.