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Minijob rückwirkende Änderung Steuermerkmal

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letzte Antwort am 06.03.2023 14:08:09 von Sabrina_Simmerlein
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f_hirt
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Nachricht 1 von 7
3083 Mal angesehen

Hallo,
ich muss rückwirkend bei einem Minijob ab 01.01.2019 die Versteuerung von Lohnsteuerkarte auf pauschale Lohnsteuer 2% ändern.
Reicht es, wenn der Bearbeitungsmonat auf 01/2019 geändert wird und der Arbeitnehmertyp von Angestellter "1" auf geringf. Beschäft., ggf. Pauschalierung "5" und in der Steuerkarte bei Angaben zur Besteurung geringf. entlohnter AN auf 2% geändert wird?
Vielen Dank im Voraus!

StephiD
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Nachricht 2 von 7
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Hallo,

grundsätzlich sollte die Änderung möglich sein, wenn du die Einstellungen mit der Historie 01/2019 eingibst. Allerdings ist hier die Frage wie du den Arbeitnehmer vorher abgerechnet hast. Wenn du ihn mit den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen berechnet hast wurde für 2019 eine Lohnsteuerbescheinigung erstellt und du darfst 2019 nicht mehr korrigieren. Ich würde maximal rückwirkend bis 01/2020 korrigieren.

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f_hirt
Einsteiger
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3070 Mal angesehen

Von der Minijobzentrale und dem Finanzamt wurde die Genehmigung dazu erteilt. Muss eine Abmeldung zum 31.12.18 (bis dahin Beschäftigung auf Teilzeitbasis über 450 Euro) ELStAM gemacht werden?

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StephiD
Beginner
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Nachricht 4 von 7
3061 Mal angesehen

Dann ist ja alles schick. Dann auf Pauschalversteuerung umstellen mit Historie 01/2019 und eine Probeabrechnung machen. Die ELStAM Abmeldung wird dann automatisch gemacht. Steht dann alles im Protokoll.

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f_hirt
Einsteiger
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Vielen Dank und ein schönes Wochenende!

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Pauli5000
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Hallo Stephid

 

Können Sie mir helfen ?  Habe problem,das meine ex firma die 450€ minijob

als rentner nicht zurück auf 2% umstellen will kann sagen die .

Sachlage: 2019 schloß ich vertrag mit 2% ab, dann bekam ich immer deutlich

weniger als 450 € und fragte meine damalige chefin nach warum.

Sie sagte das stunden fehlten und das die 2% auch steuern ab gehen.

Sie sagte weiterhin, man könnte es umstellen auf Stkl. 1 , da ich als rentner

ja ehe keine steuern zahlen müsste. Oh hört sich gut an sagte ich und willigte

ein. Jetzt

2022 kam nun heraus das ich als vollwertiger AN  c.a. 750 € zahlen musste.

Die Minijob zentrale sagte, das könnte man rückwirkend umstellen und das 

finanzamt sagte auch,es würde das genehmigen, wenn der AG das beantragt.

Der aber sagt, das geht nicht ?

 

Wäre für jede Hilfe dankbar und bin neu hier und weis garnicht, ab Sie das 

lesen können ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Pauli5000

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Pauli5000,


rechtlich können wir Sie nicht beraten.
Vielleicht hat noch jemand aus der Community einen Tipp für Sie.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.03.2023 14:08:09 von Sabrina_Simmerlein
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