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Minijob Lohnsteuerabzug nach ind. Lohnsteuerabzugsmerkmalen

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letzte Antwort am 02.05.2016 12:30:10 von birgitkurewitz
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jca
Beginner
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Hallo,

einer unserer Mandanten beschäftigt eine Schülerin, die keine weiteren Beschäftigungsverhältnisse hat. Für den Mandant ist es ja günstiger diese nach ind. LSTabzugsmerkmalen ab zu rechnen, da ja dann die 2% Pauschalsteuer entfällt.

Wie erfasse ich das nun in Datev (Lohn und Gehalt)? Wenn ich die PST 2% raus nehme, kommt der Hinweis, dass ich den AN als ger. Besch. mit 20% PST abrechne, da ich 2% einheitlicher PST-Satz nicht aktiviert habe. Soll ich diesen Hinweis einfach übergehen oder muss ich anderweitig noch etwas erfassen?

Viele Grüße

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Conrad-Allard,

Sie müssen zumindest die Steuerklasse eintragen.  damit die Abr. funktioniert.

Gruß

C. Rohwäder

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birgitkurewitz
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Condar-Allard,

bei Arbeitnehmertyp 0 oder 1 speichern,

Steuerabzugsmerkmale eintragen und

PSt 2% rausnehmen, dann sollte es funktionieren.

Siehe DATEV Dokument Nr. 1070424.

Sonnige Grüße

Birgit Kurewitz

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letzte Antwort am 02.05.2016 12:30:10 von birgitkurewitz
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