Hallo Community,
ich habe jetzt den Fall, dass wir einen Minijobber beschäftigen, der ab 01.10.25 Regelaltersrente bezieht.
Habe unter SV/DEÜV die Meldung zum 09/2025 angegeben.
Wir machen die Gehälter immer erst zum Monatsanfang des Folgemonats, d.h. der Minijobber würde
jetzt zum 31.10.25 wohl noch keine Rente erhalten, weil unsere DÜ-Meldung ja erst Anfang November an die DRV übermittelt wird.
Muss ich jetzt am besten heute eine Wiederabrechnung für den Mitarbeiter (ohne irgendwelche Änderungen im Gehalt etc.) machen, damit die Meldung 57 sofort an die DRV geht? Wie geht ihr hier vor?
Kam eine Anforderung der DRV? Weil 09 ist recht spät, wenn die Rente ab 10 bezogen wird...
Aber ja, Du kannst nur eine Wiederabrechnung machen - abrechnungsunabhängig geht die Meldung nicht, so weit ich weiß.
ja, per Post, deshalb wohl auch so spät.
Ich glaube auch, die Meldung 57 geht erst mit der Abrechnung raus.
Muss ich wohl Wiederabrechnung machen, mag ich ungern, hoffe, da kommen dann keine neuen Auswertungen, weil sich ja eig. nix im September ändert? Puuuh.
Vielen Dank schon einmal, ich gehe am Montag mal in mich .... 🙂
... mmh naja oder Du wartest und machst es mit der nächsten Abrechnung...
Welche Auswirkungen wird die Meldung vom Minijob bei der Rente haben? Er hat / hatte doch noch eine Hauptbeschäftigung? Dann kann die DRV ja erstmal rechnen und er bekommt erstmal was, oder?
war vorher schon EU-Rentner, kriegt also eh nicht viel.
Ah stimmt, er kriegt dann doch bestimmt auch vorerst die EU-Rente weiter, bis alles geklärt ist?
Ja, ich denke ich mache es dann erst mit der normalen Abrechnung. Ist mir einfach lieber.
Ah stimmt, er kriegt dann doch bestimmt auch vorerst die EU-Rente weiter, bis alles geklärt ist?
Oh, das denke ich nicht. Aber er wird dann Altersrente bekommen aus den damaligen Beschäftigungen.