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Mietwagen für Servicemitarbeiter

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letzte Antwort am 21.10.2019 15:25:50 von susann
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susann
Beginner
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Liebe Community,

wir haben für einen Servicemitarbeiter ein Auto gemietet, dass nur er benutzt (auch privat).

Normalerweise würde ich ein Mietauto nicht über die Lohnabrechnung laufen lassen, aber es ist ja nur für den speziellen Mitarbeiter gemietet worden, bis seine Probezeit vorbei ist.

Wie gehe ich hier vor? Muss ich ihn auch über die 1% Regelung abrechnen? Es gibt auch keine 1.Tätigkeitsstätte da er vom Home Office arbeitet.

Zähl ein Mietwagen überhaupt als Firmenwagen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1512 Mal angesehen

Hallo Frau Engelke,

wir hatten so einen ähnlichen Fall mal gehabt, da hatte der Mitarbeiter einen Leihwagen als Überbrückung bis der Firmenwagen da war. Den Leihwagen durfte der Mitarbeiter auch privat nutzen und deswegen haben wir den ursprünglichen Bruttolistenneupreis bei der Mietwagenfirma angefordert und die 1%-Regelung entsprechend angewendet. Der Listenpreis stand nachher sogar auf der Rechnung mit drauf.

Aus meiner Sicht spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug angemietet, geleast oder der Firma gehört, solange die Firma dem Mitarbeiter ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlässt muss entweder die Fahrtenbuch-Methode oder die 1%-Regelung angewendet werden.

susann
Beginner
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

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letzte Antwort am 21.10.2019 15:25:50 von susann
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