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Midijob Versorgungswerk

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letzte Antwort am 15.03.2024 08:25:15 von Ncl-bhn_
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TiStein
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
327 Mal angesehen

Hallöchen liebe Community,

 

ich habe im Lohn und Gehalt das Problem, dass eine Mitarbeiterin (Apothekerin) mir im März 2024 eine RV Befreiung zugunsten des Versorgungswerkes, für Mai bis Oktober 2023, übermittelt hat.

 

Die Daten habe ich entsprechend im System hinterlegt und nun wundere ich mich, warum es zu einer Überzahlung der RV Beiträge gekommen ist. Eigentlich müsste LuG doch die im letzten Jahr abgeführten Beiträge nur korrigieren.

 

Laut meiner Recherche werden seit 01.01.2024 je 50/50 AN und AG Anteil ans Versorgungswerk abgeführt. Aber warum macht LuG das auch Rückwirkend für 2023?

 

Kann man das irgendwie unterdrücken? Es versteht ja auch kein ehemaliger Mitarbeiter, wenn man dem nach über 6 Monaten sagt, du musst was zurück zahlen.

 

Danke für die Unterstützung

Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
297 Mal angesehen

Warum denken Sie, dass die 50/50 beim Versorgungswerk erst seit 2024 gelten ? Und welche Berechnung galt Ihrer Recherche nach davor ?

Die Gleitzone/Übergangsbereich sind gültig für die gesetzliche RV und wurden somit zu unrecht in Anspruch genommen/abgerechnet. Dies nun unterdrücken zu wollen weil es schwer zu erklären ist, ist ehrlich gesagt eine schwierige Einstellung. Je nach arbeitsvertraglicher Regelung kann vom ehemaligen Mitarbeiter nichts mehr nachgefordert werden und die Forderung bleibt stehen. 

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letzte Antwort am 15.03.2024 08:25:15 von Ncl-bhn_
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