Ein Mitarbeiter, der ein Gehalt regelmäßig oberhalb der Midijobgrenze erhält, fällt in Kurzarbeit -z. B. 80%. Es wird nicht aufgestockt, sein Gehalt brutto - auch mit Kurzarbeitergeld - liegt unterhalb der Midijobgrenze von 2.000,00€. Darf man den Mitarbeiter nunmehr als Midijobber anmelden oder richtet sich die Grenze nach seinem gewöhnlichen Gehalt. Kreuzt man bei Lodas die Midijobregelung an, wird der Mitarbeiter als Midijobber abgerechnet, die Fehlermeldung besagt : nein kein Midijobber. Hat jemand damit Erfahrung oder weiß nach welchen Regeln abzurechnen ist ??
Sinkt das Entgelt durch Kurzarbeit, können Sie die Übergangsregelung/Midijobregelung nicht anwenden.