Hallo liebe Community,
eines unserer Mitarbeiter hat noch im Dezember eine Gehaltserhöhung erhalten, die (zusammen mit seinem Zielvereinbarungsbonus) dazu führt, dass er die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 übersteigen wird.
Nun möchte seine Krankenversicherung eine SV-Meldung dazu, die von LODAS jedoch nicht automatisch erstellt wurde, weil er mit seinem Jahresarbeitsentgelt 2023 die letztjährige Grenze nicht überschritten hat.
Wie kann diese Meldung manuell erstellt werden, sodass der Mitarbeiter eine private Krankenversicherung abschließen kann?
Vielen Dank und beste Grüße,
R. Büttner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was möchte die Krankenkasse denn als Meldung haben?
Eine Meldung wird (mit der Januar-Abrechnung) nur erstellt, wenn er nicht mehr krankenversicherungspflichtig wäre. Da Sie selbst schreiben, dass er die JAEG in 2023 nicht überschritten hat, bleibt er in 2024 kv-pflichtig und somit ist keine Meldung zu erstellen.
Ich vermute mal, dass die Krankenkasse hier von falschen Voraussetzungen ausgeht und annimmt, dass er in 2024 bereits nicht mehr kv-pflichtig ist.
Ich hatte im Dezember bereits mit der Krankenkasse über die Thematik gesprochen. Diese teilte mit, dass er bereits ab 01.01.2024 nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist, sollte er nach vorausschauender Berechnung des Jahresarbeitsentgelts die Grenze überschreiten. Maßgeblich war in dem Zusammenhang auch, dass die Gehaltserhöhung bereits im Dezember und nicht erst im Januar stattfindet, was ja erfolgt ist.
Im Endeffekt benötigt die Krankenversicherung aus meiner Sicht nur die Meldung 32, die ich ja auslösen kann, in dem ich den Beitragsgruppenschlüssel entsprechend ändere. Oder wird noch eine weitere Meldung benötigt?
Das ist leider mein erster Fall von Überschreitung der Grenze während des Beschäftigungsverhältnisses 🙂
Viele Grüße,
R. Büttner
Da hatte ich wieder zu schnell gelesen und die Gehaltserhöhung ab Dezember nicht mitgekriegt. 😮
Wenn mit dem neuen Gehalt ab 12/2023 die JAEG überschritten ist und die JAEG 2024 überschritten wird, ist er ab 2024 kv-frei.
Und die notwendige Meldung wird mit Änderung des Beitragsgruppenschlüssels ab 01/2024 automatisch mit der Januar-Abrechnung erstellt.
@RoBü22 schrieb:Ich hatte im Dezember bereits mit der Krankenkasse über die Thematik gesprochen. Diese teilte mit, dass er bereits ab 01.01.2024 nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist, sollte er nach vorausschauender Berechnung des Jahresarbeitsentgelts die Grenze überschreiten.
Die Gehaltserhöhung alleine bzw. mit den mit Sicherheit zu erwartenden anderen Zahlungen (=regelmäßig) reicht also aus, dass die JAEG auch in 2024 überschritten wird?
Die Techniker Krankenkasse hat eine gute Hilfe für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts.
Vielen Dank!
Ja richtig, so zumindest die Aussage der Techniker Krankenkasse im Telefonat. Das Gehalt darf aber nicht erst zum Januar erhöht werden, sondern bereits vorher. Ansonsten würde die Versicherungsfreiheit erst im Folgejahr greifen.