Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Bei einem Mitarbeiter musste es für den Dezember eine Nachberechnung geben, nachdem der Januar aber schon abgerechnet wurde und die entsprechenden Bescheinigungen erstellt wurden (Meldebescheinigung SV und LSt-BS).
Nun wird aber keine neue Meldebescheinigung zur SV nach §25 DEÜV erstellt.
Warum?
Ich hatte die Stammdaten bei dem Mitarbeiter auf "Entstehungsprinzip" umgeschlüsselt gehabt...
Vielen Dank!
Hallo,
zu Ihrem Sachverhalt können wir hier keine pauschale Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich über unsere Servicekanäle an uns.