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Mehrfachbeschäftigung

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letzte Antwort am 25.01.2023 21:31:00 von vw
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MissMoneypenny
Beginner
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Nachricht 1 von 2
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Hallo zusammen,

 

wenn ein Mitarbeiter zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausübt, reicht es dann aus, in der Sozialversicherung die Angabe über Mehrfachbeschäftigung zu machen? (BBG wird nicht überschritten) In den Steuerangaben müssen die Arbeitgeber nur Haupt- und Nebenarbeitgeber melden. Ist das alles? Wird dem Nebenarbeitgeber dann automatisch die Steuerklasse 6 übermittelt? Danke für Eure Antworten.

vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
321 Mal angesehen

Hallo @MissMoneypenny 

 

Siehe im Hilfe-Center unter dem Stichwort "Mehrfachbeschäftigung":

 

https://apps.datev.de/help-center/search?q=Mehrfachbesch%C3%A4ftigung

 

Und Ja, als Nebenarbeitgeber sollte via Elstam die Steuerklasse VI zurück gemeldet werden.

 

Gruß, vw

 

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 25.01.2023 21:31:00 von vw
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