Hallo zusammen,
wenn ein Mitarbeiter zwei sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen ausübt, reicht es dann aus, in der Sozialversicherung die Angabe über Mehrfachbeschäftigung zu machen? (BBG wird nicht überschritten) In den Steuerangaben müssen die Arbeitgeber nur Haupt- und Nebenarbeitgeber melden. Ist das alles? Wird dem Nebenarbeitgeber dann automatisch die Steuerklasse 6 übermittelt? Danke für Eure Antworten.
Hallo @MissMoneypenny
Siehe im Hilfe-Center unter dem Stichwort "Mehrfachbeschäftigung":
https://apps.datev.de/help-center/search?q=Mehrfachbesch%C3%A4ftigung
Und Ja, als Nebenarbeitgeber sollte via Elstam die Steuerklasse VI zurück gemeldet werden.
Gruß, vw