Hallo zusammen,
wir haben einen Mitarbeiter, welcher bei uns die Arbeitszeit von 40 auf 20 Std. reduziert.
Gleichzeitig wird er bei einem anderen Arbeitgeber einen AV mit 20 Std. abschließen.
Der Mitarbeiter möchte bei uns seine Steuerklasse behalten, beim anderen Arbeitgeber die Steuerklasse 6 wählen.
Das Gehalt bei uns übersteigt bereits beide BBG. Eine Probeabrechnung für unsere Beschäftigung ist kein Problem.
Wie verhält es sich bei der 2. Beschäftigung:
Wird bzw. muss der andere Arbeitgeber die monatlichen Bezüge von uns abfragen bzw. wie rechnet der andere AG ab?
Teilen wir uns die SV-Beiträge?
Die Bezüge bei uns wie bei dem anderen AG sind monatlich gleichbleibend, da nur fest vereinbarte Bezüge.
ich würde gerne für den 2. Arbeitgeber auch eine Testabrechnung generieren, damit der MA sieht, wie hoch sein gesamtes Netto pro Monat ist.
Danke für Eure Rückmeldungen vorab - hoffe, ich habe das verständlich geschrieben.
Viele Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn Sie den MA als Mehrfachbeschäftigten in den Stammdaten hinterlegt haben (und der 2. AG ebenfalls) teilt Ihnen die Krankenkasse Ihren Anteil an der BBM mit. Bei LuG mit Rückübertragung in die Stammdaten.
Viele Grüße
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo,
in Lohn und Gehalt ist bei dem entsprechenden Mitarbeiter im Bereich "Sozialversicherung" dann "Mehrfachbeschäftigung" jeden Monat die angaben einzutragen, bei gleichen Werten, das haben wir, tragen ich die Werte bis Ende des Jahres ein.
Kartenreiter Allgemein
Gültig ab.....
Haken bei Mehrfachbeschäftigung und den Lohn des anderen Arbeitgebers eintragen.
Bei freiwilliger oder privater KV den Haken an "anteilig berechnen"
Kartenreiter Entgelt über BBG
Ebenfalls für jeden Monat anzulegen.
BBG wurde überschritten und Beitragspflichtiges Entgelt aus beiden Arbeitsverhältnissen eintragen.
Hallo Frau Villani,
vielen Dank für Ihre Antwort
Ich werde es bald testen!
Viele Grüße
Christine Kundler
Hallo Herr Hecker,
danke für die Dokumente und Ihre Hinweise.
Kommunikation ist wie immer das A und O!
Viele Grüße
Christine Kundler
Es wäre schön wenn Sie dann die Frage als beantwortet kennzeichnen.
Vielen Dank
Hallo Frau Villani,
danke für Ihren Hinweis, ich habe aber noch eine Frage.
Unser Mitarbeiter hat Sorge, dass durch die Mehrfachbeschäftigung seine monatliche Steuerlast höher ist als derzeit.
Nun habe ich eine Vergleichsrechnung in Excel erstellt, mir die aktuellen Lohnsteuertabellen zu den jeweiligen Gehältern rausgesucht ,das ganze dann mit den aktuellen Abzügen verglichen.
Zum besseren Verständnis: das Gesamtentgelt vom Mitarbeiter bleibt gleich wie jetzt, wo er noch Vollzeit bei uns beschäftigt ist. Ca. die Hälfte der Arbeitszeit soll auf einen anderen Arbeitgeber übergehen.
Nun in meiner Excelberechnung bekomme ich komischerweise weniger Steuerabzüge raus.
Kann das sein? Wenn ja wie ist das zu erklären?
Danke vorab und viele Grüße
Er hat eine "normale" Steuerklasse wo er am meisten verdienst. Die andere Arbeitststelle wird mit Steuerklasse berechnet. Das müsste auch so in Datev dann eingelesen sein.
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
ich habe mir die Grundtabelle angesehen - danke für den Hinweis.
Sie haben natürlich recht. Kann ich den Hinzurechnungsbetrag für den AN so berechnen, dass der AN das Selbe Nettoentgelt bekommt und es zu keiner Nachberechnung durch das Finanzamt kommt? Eventuell gibt es einen Rechner online?
Danke und viele Grüße
Christine Kundler
Mit dem Freibetrag hinzurechnen geht nur, falls der Gesamtbetrag der Einkünfte unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt - dies dürfte in Ihrem Fall nicht zutreffen, da Sie sagten er verdiene bereits mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der RV.
Es ergibt sich dadurch eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer, ansonsten könnte er nur beim Finanzamt einen Antrag auf 1/4-jährliche Vorauszahlung zur ESt stellen.
Hallo Herr Eichelmann,
hallo Community,
danke für den Hinweis auf die Vorauszahlung und vielen Dank allen anderen Beteiligten.
Viele Grüße
Christine Kundler