Hallo,
ich habe eine mehrfachbeschäftigte Arbeitnehmerin die bei zwei meiner Mandanten tätig ist. Jetzt haben wir überschlägig Ihr zVE 2021 berechnet und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag der ca. EUR 2.200 beträgt. Auf beiden Lohnsteuerbescheinigungen zusammen werden aber nur EUR 230 ausgewiesen.
Kann mir jemnad weiterhelfen wo eventuell mein Fehler in der Abrechnung liegt? Ich finde dazu leider garkeine Literatur.
Dankeschön!
Hallo.
Auf Grund dieses von mir auf die Schnelle gefundene PDFs glaube ich nicht, dass Sie etwas falsch gemacht haben.
Viele Grüße
Moin,
das Problem dürfte daran liegen, dass bei Steuerklasse VI die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ebenfalls berücksichtigt wird.
Und wenn das Einkommen bei der Hauptbeschäftigung bereits so hoch ist, dass die Freigrenze überschritten wird, kommt es bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs beim Solidaritätszuschlag zu einer Doppelberücksichtigung der Freigrenze.
Hierdurch kann es zu einer entsprechenden Nachzahlung im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung kommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz