Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten bei dem soll die Mehrfachbeschäftigung nur im aktuellen Monat berücksichtigt werden. Trotz Eingabe gültig ab erfolgt eine Rückrechnung. Jemand eine Idee wie man die Rückrechnung ausschalten kann ?
Danke schon einmal
Hallo,
Ihr Sachverhalt kann pauschal nur schwer beantwortet werden.
Bis zu welchem Monat erfolgt die Nachberechnung rückwirkend?
Haben Sie von der Krankenkasse ggf. eine Rückmeldung zur Angabe der Mehrfachbeschäftigung im Vorjahr erhalten? Diese können Sie auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Sozialversicherung | Mehrfachbeschäftigung im Reiter "Entgelt über BBG" einsehen.
Gerne prüfen wir Ihren Sachverhalt auch individuell. Bitte wenden Sie sich hierzu über unsere Servicekanäle an uns.