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Mandantenstammdaten: Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter im Unternehmen

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letzte Antwort am 19.09.2024 09:08:52 von Kristin_Frohmeyer
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JensS_2024
Beginner
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Nachricht 1 von 4
137 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

das Geschäftsfeld unseres Unternehmens ist hauptsächlich die Erbringung von Service und Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern. Wir sind aber auch im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit. In Lodas ist beim Mandanten hinterlegt = nein, keine Arbeitnehmerüberlassung. Nun beschäftigen wir aber auch zwei Leiharbeitnehmer, die bei unserem Kunden in den Einsatz kommen. Nun stellt sich für uns die Frage, wie es korrekt gemeldet bzw. angelegt wird in Lodas. Wir haben nun beim Mandanten die Einstellung hinterlegt = ja, Arbeitnehmerüberlassung und dann jeweils beim Mitarbeiter im Tätigkeitsschlüssel die entsprechende Auswahl ja/nein gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Allerdings kommt es nun zur Fehlermeldung wenn wir Probeabrechnungen erstellen möchten. Die Fehlermeldung ist: #PS00050.

Was müssen wir tun? Müssen wir das nein beim Mandanten lassen und alle Mitarbeiter, also auch die Leiharbeitnehmer im Tätigkeitsschlüssel bei nein lassen?

Danke schon mal für die Hilfe.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo @JensS_2024,


die Programmmeldung #PS00050 tritt bei der Erstellung der Probeabrechnung auf, wenn ein Auswertungstyp nicht gefunden werden kann.


Wie Sie die Meldung bereinigen können, finden Sie in unserem Hilfe-Dokument 1022898.

 

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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JensS_2024
Beginner
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Nachricht 3 von 4
98 Mal angesehen

 Hallo Frau Mertel,

 

lieben Dank für die Rückmeldung. Diese werde ich gerne an den Systembetreuer weitergeben.

 

Können Sie mir auch beantworten, ob wir beim Mandanten zwingend die Voreinstellung wählen müssen =ja, Arbeitnehmerüberlassung, oder ob das nicht notwendig ist. Das Geschäftsfeld unseres Unternehmens ist hauptsächlich die Erbringung von Service und Dienstleistungen mit eigenen Mitarbeitern. Wir sind aber auch im Besitz einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von der Agentur für Arbeit. Müssen die beiden überlassenen Mitarbeiter von uns als Leiharbeitnehmer im Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden?

 

Danke für Ihre Mühe.

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
63 Mal angesehen

Hallo @JensS_2024


rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.


Bitte halten Sie Rücksprache mit der Bundesagentur für Arbeit, ob die überlassenen Mitarbeiter im Tätigkeitsschlüssel als Leiharbeitnehmer hinterlegt werden müssen.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.09.2024 09:08:52 von Kristin_Frohmeyer
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