Liebe DATEV, liebe Community,
bei einem Mandanten soll eine geänderte Lohnsteueranmeldung über das Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" gemacht werden. Das Programm ist bereits bei dem Mandanten angelegt allerdings unter einem veralteten Ordnungsbegriff (die Mandantennummer wurde geändert, auch im Lohnprogramm). Das Programm beklagt sich nun, dass die Lohnsteueranmeldung bereits unter einem anderen Ordnungsbegriff vorgenommen wurde und verlangt, dass eine neue Anmeldung unter derselben Nummer erfolgen muss.
Ich habe es bisher nicht geschafft, den Ordnungsbegriff des Programms zu ändern, geht das irgendwie? Ich habe auch versucht, die Leistung vom Mandanten wegzuordnen und als anwendungsspezifischen Fall weiterzuführen, um dann beim Mandanten die Leistung neu anzulegen, bekomme aber die Fehlermeldung, dass das Programm schon vorhanden ist (und ich bin mir fast sicher, dass das so in einem anderen Fall geklappt hat).
Für Rat wäre ich sehr dankbar und bedanke mich im Voraus.
Florian Mayer
Hallo Herr Mayer,
leider kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben keine konkrete Lösung bieten. Wenden Sie sich bitte über die üblichen Servicekanäle an den Programmservice für Lohn und Gehalt, dann können wir Ihren Sachverhalt individuell prüfen.
Gerade eben das Problem mit dem Servicekontakt gelöst.
Zumindest bei "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" werden bei der Ansicht "Alle Leistungen" die inaktiven Mandanten NICHT angezeigt.
Genau das war bei uns das Problem, zufälligerweise hatten wir unter der neuen Mandantennummer noch das Programm von einem Uralt-Fall liegen, welcher dann natürlich die Neuanlage blockierte.
Ich gedenke bei den Programmübersichten mir mal generell anzusehen, was da bei der Übersicht "Inaktive Mandanten" auftaucht.