Hallo zusammen,
wir hängen kurzfristig mitten in einem Betriebsübergang (§613 BGB) und bekommen die Daten jetzt per Mandantenübertrag vom Steuerbüro des Indolvenzverwalters überstellt (bleibt LODAS). Die letzte Abrechnung ist zum Zeitpunkt der Übertragung bereits abgeschlossen, die MA alle mit Grund 30 abgemeldet.
Nun meine Frage zum möglichen weiteren Vorgehen, leider muss alles sehr schnell gehen. Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und kann Tipps geben bzw. mir die Richtung geben, wenn ich komplett falsch ansetze ...
Im Bestand habe ich einen "Altmandanten", aktuell seit 01/2021 ohne AN, dessen Unternehmen und Betriebsnummer die übergehenden Mitarbeiter vom Grundsatz her aufnehmen soll. Diesen könnte ich ggf. nutzen, würde aber u.g. andere Ansätze ggf. den Vorzug geben.
Wie gehe ich jetzt strategisch und zeitlich am günstigsten vor bzw. was geht technisch überhaupt?
Variante 1 - den übertragen Mandanten weiter nutzen - schnellste Lösung, denke ich - aber umsetzbar?
Kann ich den übertragenen Mandanten des abgebenden Büros weiter für mich nutzen?
Nach der Übernahme und den Auswertungsabrufen der alten Bestandsdaten und Auswertungen den Mandanten für mich nutzbar herrichten - sprich aktuelle/neue Mandantendaten eintragen, ggf. Änderung Datensatz Betriebsdatenpflege etc. einpflegen, MA mit neuem Eintrittsdatum neu anmelden, neue Beitragsschätzung abgeben etc. ??? Dann wären alle Daten zu Lohnarten, zu KK etc. schon vorhanden und die Fehlerquellen am minimalsten ...
Variante 2 - Mandant komplett kopieren
Den übertragenen Mandanten komplett (AN; LOA; KK etc.) auf eine neue Mandantennummer kopieren und von dort aus weiter bearbeiten wie oben geschrieben ...
Variante 3: - MA Daten auf "Altmandanten" kopieren
Alle MA Daten aus dem übertragenen Mandanten auf den bestehenden "Altmandanten" kopieren und den Rest (KK, LOA etc.) anpassen. Das dürfte die aufwendigste Option sein ...
Danke vorab für Hilfsansätze und Ideen ...
Hallo,
da es sich hierbei um einen komplexen Sachverhalt handelt, müssen wir uns Ihren Fall zuerst ansehen, um eine Handlungsempfehlung aussprechen zu können.
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
@Wolfgang_Stein schrieb:
Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Weg an uns.
Und welcher wäre der beste 🤓? Nachher schreibt @lohnbuchhalter Ihnen noch eine PN. Oder ruft ☎️ bei DATEV an und landet in der Warteschleife, die nach x Minuten auch sagt: Leitungen voll. Wenden Sie sich bitte anders an uns.
Ich würde dann entnervt aufgeben und mein Problem anders lösen. Aber ich bin nur ein IT-Nerd 😎.
Mal aufs Auto 🚘 übertragen: Bitte fahren Sie nicht so schnell ☝️. Wie schnell darf ich denn fahren? 🤔
Danke, das greift meine Gedanken auf ...
Bleibt wohl nur tatsächlich der Servicekontakt im Eilverfahren, damit zeitnah auf eine Antwort zu hoffen ist.
Deshalb eigentlich meine Anfrage hier in der Hoffnung auf einen guten Tipp.