Hallo alle zusammen,
mir ist leider ein Fauxpar unterlaufen in der Abrechnung eines Malerkassen Mandates mit dem Programm Lodas.
folgende Situation hat sich ergeben:
Der Arbeitnehmer hat im Mai und im Juli Urlaub genommen (insgesamt 8 Tage), welchen ich mit der Lohnart für normale Löhne eingeben habe. Dadurch wurde die automatische Berechnung der Urlaubsentgelte der Malerkasse nicht ausgelöst. Der Restanspruch der Urlaubstage wurde jedoch richtig übernommen und abgezogen.
Dies ist mir dann in der August Abrechnung, bei der er wieder 6 Tage Urlaub nahm, aufgefallen und nun möchte ich diese 8 Tage mit der richtigen Lohnart korrigieren. Ich habe in der Nachberechnung bereits die Werte der Urlaubsstunden mit der falschen Lohnart raus genommen, jedoch kann ich hier die 8 Tage nicht mit der Baulohn Lohnart einpflegen, da dann eine Fehlermeldung kommt, dass bei Baulohn Korrekturen dies nur in der normalen Standarterfassung im aktuellen Monat geändert werden kann. Also habe ich nun in den August insgesamt 14 Tage mit der korrekten Lohnart eingegeben und in der Nachberechnung die Stunden in der falschen Lohnart rückgängig gemacht.
Das Problem ist nun, dass er die 8 Tage doppelt abzieht in den Urlaubsansprüchen. Er hat es sozusagen damals bei der falschen Lohnart abgezogen und durch die Nachberechnung nicht wieder drauf geschlagen. Somit wurden Ihm jetzt 16 Tage abgezogen in den Urlaubsansprüchen, obwohl es nur hätten 8 Tage sein dürfen.
Wie kann ich die 8 Tage wieder hinzufügen ohne noch mehr kaputt zu schmeißen in der Automatik?
Hallo,
bei der Abrechnung des Urlaubs mit der Stammlohnart 508 ist folgendes zu beachten:
• Wenn Sie die Lohnart als Tagesbuchung eingeben (In der Standarderfassung mit BS 85 oder im Kalendarium mit dem AS U), dürfen die genommenen Urlaubstage nicht noch mit dem BS 71 abgezogen werden. In diesem Fall wird die Abrechnung mit der Tagesbuchung unterdrückt.
• Wenn Sie die genommenen Urlaubstage mit der Lohnart als Betrag (BS 2) buchen, wirkt der Bearbeitungsschlüssel 71 als statistische Urlaubstage in die Buchung ein.
Buchen Sie die statistischen Urlaubstage im Mai und Juli mit dem BS71 zurück.
Damit lässt sich die Buchung mit dem Bearbeitungsschlüssel 85 über Nachberechnung Standard eingeben und tarifkonform abrechnen.
Alternativ können Sie die Lohnart 508 mit dem Bearbeitungsschlüssel 2 als Betrag in die Monate Mai und Juli in die Nachberechnung Standard eingeben, hierfür dürfen die statistischen Urlaubstage nicht zurück gebucht werden.
In beiden Fällen müssen Sie mit Differenzen in der Nachberechnung rechnen, da laut Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 15% als Einmalbezug abgerechnet wird.