Liebe Community!
Ein bestehender Mandant ( Maler und bisher ohne Mitarbeiter) über legt künftig eine Aushilfe einzustellen ( möglicherweise auf Abruf ) geringfügig/kurzfristig einzustellen.
Ist das immer Baulohn. Oder gibt es da eine Ausnahme. Ich betrete hier für mich Neuland. Kann mir da jemand weiterhelfen. Die Dok. 5300748 und 5303117. Habe ich gesehen.
Ich hoffe jemand kann mir da weiterhelfen ...
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
wenn der Mandant bereits als Branche Maler hinterlegt ist und Mitarbeiter mit einer entsprechenden Mitarbeitervariante anlegt, werden die Arbeitnehmer als Baulohn abgerechnet.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Steffi69