Hallo Community,
folgender Fall:
Der AN ist manchmal beruflich unterwegs (sonst arbeitet er im Homeoffice). Wenn er unterwegs ist übernachtet er in einem Hotel und nimmt dann da auch sein Abendessen ein. Die Hotelrechnung und das Abendessen werden vom AG bezahlt. Sonst verpflegt er sich auf eigene Kosten, eine Reisekostenabrechnung mit Verpflegungsmehraufwand gibt es nicht.
Nun meine Frage, normalerweise liegen mir Reisekostenabrechnungen vor und die gestellten Mahlzeiten werden dann ganz normal vom Verpflegungsmehraufwand gekürzt.
Hier aber gibt es das ja nicht und ich frage mich, ob dann in diesem Fall der Sachbezug für das Abendessen im Lohnkonto aufgezeichnet werden muss?
Ich habe in einem Lodas Seminar gelesen, dass „wenn der AG die Abwesenheitszeiten nicht überwacht oder nicht kennt, dann der Sachbezug angesetzt werden muss". Auch wenn der MA über 8 Stunden unterwegs ist. Ich hatte diesen Fall noch nicht, wer kennt sich aus und kann mir meine Überlegung bestätigen oder eine andere Lösung anbieten.
Danke.
VG
Hallo,
rechtlich können wir Sie nicht beraten. Bitte halten Sie hierzu Rücksprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, wie dieser Sonderfall abgerechnet werden soll.
Eventuell hat hier auch jemand aus der Community einen Vorschlag, oder Lösungsansatz.