Hallo an die Community,
es gibt ja schon viele Hinweise in der Angelegenheit:
Ein Mitarbeiter wurde in 2016 aus unterschiedlichen Gründen über zwei Personalnummern abgerechnet aber es darf nur eine Meldung 92 für das Jahr erstellt werden.
Im Dokument 5303207 ist die Vorgehensweise beschrieben ABER:
Hier gibt es keinen Hinweis, dass bei dem MA mit dem Datenvortrag nicht nur unter Lohnkontodaten/SV/UV die Daten des gesperrten MA eingegeben werden müssen, sondern auch beim Vortrag die Zuordnung zur GTS vorgenommen werden muß.
Ich habe nun das Problem, dass die Vorträge über die HGTS gemeldet werden auf der der MA aber noch nie war!
Aber ich lasse jetzt alles so! Die Jahresmeldung alt und neu stimmt und da ist die Zuordnung richtig.
Aber es wäre doch sehr schön, wenn die DATEV diesen Hinweis irgendwo einbauen könnte.
Viele Grüße
Sorry- hatte in der Überschrift vergessen: Es handelt sich um LODAS
Wo gibt man denn den Vortrag die Zuordnung zur GTS ein? (ich hoffe, das war jetzt keine doofe Frage)
Hallo,
Sie wissen doch doofe Fragen gibts nicht!
Ich vermute, dass man im Vortragsmonat nicht nur unter Lohnkontowerte/SV/UV die Werte eingeben muß, sondern eben auch unter PD/SV/UV die GTS von Haupt GTS auf die eigentliche GTS. Ich habe wirklich alle Dokumente gelesen, aber dieser Hinweis fehlt!
Jetzt habe ich die Korrekturen bei allen betroffenen MA über SV-Net gemacht. Dann hat der SV-Prüfer wenigstens die gleichen Zahlen pro GTS wie in den BGJahresmeldungen.
Viele Grüße