Guten Morgen,
lt. Tarifvertrag darf die im Dezember 2022 fällige tarifliche Sonderzahlung für MFA für den Zeitraum der Elternzeit nicht gekürzt werden.
Gilt dies auch bei einer Arbeitnehmerin, die seit Juni 2021 in Elternzeit ist, also in 2022 gar nicht gearbeitet hat?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Heike Drews
Ich finde die Frage schwer von der Ferne zu beantworten.
Die Frage ist ja schon mal ob nach dem Tarif gezahlt werden MUSS oder es Ermessenssache der Praxisverantwortlichen ist ob sie nach Tarif zahlen und ob sie ein 13. Gehalt zahlen.
Die Tarifbindung ist bei MFAs ja nicht immer der Fall.
Wenn man nach Tarif zahlt und das mit Kürzungen nicht im Gehaltstarifvertrag steht würde ich bei der Ärztekammer nachfragen
Guten Morgen,
danke für Ihre Antwort. Dass der Tarif gilt, hatte ich vorher geklärt, sonst würde sich die Frage ja nicht stellen.
Ich hatte parallel bei der Ärztekammer nachgefragt und recht kurzfristig die Antwort erhalten, dass die Sonderzahlung an die Mitarbeiterin in Elternzeit zu zahlen ist.
Noch ein Hinweis: In diesem Fall (ansonsten keine Bezüge in 2022) ist diese EZ sozialversicherungsfrei.
Freundliche Grüße
Heike Drews